Die geförderte Beschäftigung nach § 16e SGB II
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten, wenn sie arbeitslose Personen einstellen. Im Rechtskreis des SGB II kommt zum einen die Förderung mit dem regulären Eingliederungszuschuss nach den Vorschriften des § 16 (1) S. 2 SGB II in Verbindung mit den §§ 88 ff. SGB III in Betracht. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit dem § 16e SGB II ein spezielles Förderinstrument geschaffen, das nur im Rechtskreis des SGB II Anwendung findet. Ziel dieses Instruments ist es, für arbeitsmarktferne Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern. Da diesem Personenkreis der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Wettbewerbsbedingungen tendenziell verschlossen ist, soll auf diesem Wege eine längerfristige Perspektive zur Teilnahme am Arbeitsleben eröffnet werden. Im Seminar werden die Möglichkeiten und Grenzen dieses Förderinstruments aufgezeigt.
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Die geförderte Beschäftigung nach § 16e SGB II