Die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) - Einführung des ab 01.04.2016 verbindlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen"

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Mit der Zwangsvollstreckungsformularverordnung 2012 (ZVFV) wurden einige wichtige Formulare zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen eingeführt. Aufgrund intensiver und kontroverser Diskussionen in den Fachkreisen fehlte aber das letzte "Stück": Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) vom 28.09.2015 wurde diese Lücke nun geschlossen. Sämtliche denkbaren Varianten einer Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die nach dem Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung von 2013 möglich sind, werden jetzt in dem neuen amtlichen Formular abgebildet. Die Inhalte der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung werden praxisorientiert unter Einbeziehung der weiteren bereits verbindlichen Formulare und Berücksichtigung der Kostenrisiken behandelt.

Die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) - Einführung des ab 01.04.2016 verbindlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen"

190 € zzgl. MwSt.