Die gutacht(er)liche Stellungnahme des Jugendamtes - die Mitwirkung des Jugendamtes im Gerichtsverfahren

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Das FamFG sieht in den §§ 161, 176, 194, 205, 213 die Mitwirkung des Jugendamtes in bestimmten Gerichtsverfahren vor. Da das Gesetz zur Form der Mitwirkung und zu den Inhalten keine abschließenden Aussagen trifft, besteht in der Praxis vielfach Unsicherheit über das, was die Jugendämter auf diesem Gebiet zu leisten haben und was die Gerichte folglich von den Jugendämtern erwarten können. Im Seminar beschäftigen sich die Teilnehmer mit der schriftlichen Form der Mitwirkung, der sogenannten gutachtlichen Stellungnahme. Anhand praktischer Problemstellungen wird die Thematik umfassend und systematisch behandelt. Bei der Seminaranmeldung ist es notwendig, das Arbeitsfeld (z. B. Jugendgerichtshilfe oder Adoptionsvermittlung) anzugeben.

Die gutacht(er)liche Stellungnahme des Jugendamtes - die Mitwirkung des Jugendamtes im Gerichtsverfahren

270 € zzgl. MwSt.