Die IED-Richtlinie (Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz)

Kurs

Blended learning in Berlin

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Blended

  • Ort

    Berlin

WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die durch die IED-Richtlinie hervorgerufenen Veränderungen in der deutschen Umweltgesetzgebung zu sensibilisieren und einen Überblick über die Auswirkungen der IED-Richtlinie zu geben.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Themen

  • Umweltschutz

Inhalte

Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde als Immissionsschutzbeauftragter zu aktualisieren !

Beschreibung:


Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind am 2. Mai /02/ die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie /02//75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten.

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.




In Deutschland sind cirka 9000 Anlagen von den Neuregelungen betroffen und werden entsprechend der Richtlinie „IED-Anlage“ genannt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT*-Merkblättern (BREF) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.

Neu ist z.B. bei Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine IED-Anlage die Einreichung eines Ausgangszustandsberichtes. Ziel dieses neuen Instrumentes ist es den Ist-Zustand des Bodens und Grundwassers des Standortes einer Anlage vor der Inbetriebnahme zu dokumentieren und ggf. zukünftige negative Veränderungen, insbesondere nach Stilllegung der Anlage, erkennen zu können.

Staatliche Anerkennung: Das Seminar ist mit Bescheid des RP Darmstadt (Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden) vom 17/03//02/ als Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV staatlich anerkannt.



Inhalte:


Folgende Fragen werden diskutiert:


  • Auf welche Bereiche der Umweltgesetzgebung hat die IED-Richtlinie Einfluss?

  • Wie verfährt die Behörde?

  • Was ändert sich bei der Genehmigung von Anlagen?

  • Was ändert sich bei der Überwachung von Anlagen?

  • Welche Fristen gelten zur Umsetzung der IED-Richtlinie?

  • Was ist ein „Ausgangszustandsbericht“?

  • Wie sind die Auskunftspflichten für die Betreiber einer IEDAnlage geregelt?

  • Wie ändern sich die Überprüfungs- und Überwachungspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage?

  • Wie erfolgt die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen?

  • Wo finde ich die notwendigen und relevanten Informationen (BVT-Merkblätter (BREF) und BVT-Schlussfolgerungen)?

  • Erste Erfahrungen aus der Praxis





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