Die Nachlasspflegschaft - Teil 2: Rechtsstellung und Aufgaben der Nachlasspfleger
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
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Beginn
Juni
Die Nachlasspflegschaft wird nach §§ 1960 ff. BGB angeordnet, wenn Erben unbekannt sind. Der Nachlasspfleger wird zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Erben. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses sowie ggf. in der Ermittlung der (unbekannten) Erben. Nachlasspfleger werden vom zuständigen Nachlassgericht ausgewählt und bestellt. Spezielle berufliche Voraussetzungen sind nicht definiert, juristische und buchhalterische Fachkenntnisse werden aber von den Gerichten als vorteilhaft bewertet. Aus diesem Grunde werden häufig Rechtsanwälte aber auch Interessenten mit anderen verwertbaren Berufen zu Nachlasspflegern bestellt. Zunehmend entwickelt sich diese Tätigkeit auch als zusätzliches „Standbein“ für Berufsbetreuer, die sich in der Regel das dafür notwendige Fachwissen aneignen müssen. Insbesondere für diese Zielgruppe wurde das 3-tägige Seminar (BEE100N) entwickelt. Es vermittelt den Teilnehmern in umfassender Form einen Überblick über die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Verdienstmöglichkeiten der Nachlasspfleger. Die Neuregelungen des FamFG finden im Seminar Berücksichtigung. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes oder auch nur einer der beiden Teile belegt werden kann.
Standorte und Zeitplan
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Beginn
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Meinungen
Inhalte
Zusätzliche Informationen
Die Nachlasspflegschaft - Teil 2: Rechtsstellung und Aufgaben der Nachlasspfleger