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Die neue Unionsmarkenverordnung

Seminar

Online

890 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

  • Unternehmenspraktikum

    Ja

Organisatorische und inhaltliche Änderungen - Ungenaue Begriffe in Verzeichnissen nationaler Marken und EU-Marken - Praktische Tipps zur Abfassung von Verzeichnissen mit Blick auf Eintragung und Benutzung - Anpassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen nach Art. 28 Abs. 8 - Offene und versteckte Fristverkürzungen im neuen Recht

Hinweise zu diesem Kurs


Hier treffen Sie Leiter und Mitarbeiter aus Markenabteilungen der, Industrie, Rechtsanwälte im Markenrecht und Fachanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz, Patentanwälte mit einem Beratungsschwerpunkt im Markenrecht, Erfahrene Formalsachbearbeiter und Paralegals. Die Tagung eignet sich als Fortbildung für Fachanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz, weshalb wir über den Seminarbesuch auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung nach der FAO ausstellen.

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2021

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Themen

  • Markenanmeldung
  • Warenverzeichnis
  • Dienstleistungsverzeichnis

Dozenten

Achim Bender

Achim Bender

Rechtsanwalt, Vossius & Partner

Dr. Verena von Bomhard

Dr. Verena von Bomhard

Rechtsanwältin, Partnerin, Hogan Lovells (Alicante) S.L. & Cia.

Ruxandra Manea

Ruxandra Manea

Jur. Assistentin, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Inhalte

Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung – die so genannte "Unionsmarkenverordnung" – ist am 23. März 2016 in Kraft getreten. Das Amt trägt seitdem die Bezeichnung „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ und die Gemeinschaftsmarke wird seitdem als "Unionsmarke" bezeichnet.

Neben diesen formalen Punkten enthält die Verordnung zahlreiche materiellrechtliche Änderungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf die gesamte europäische Markenpraxis haben. Die Tagung informiert über diese Änderungen und bietet ein Forum zur Diskussion der zahlreichen Umsetzungsfragen.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Anpassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen nach Art. 28 Abs. 8 der Unionsmarkenverordnung, für die eine Ausschlussfrist bis zum 24. September 2016 vorgesehen ist. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Entscheidungshilfen zu inhaltlichen und formellen Fragen der Anpassung und haben Gelegenheit, sich über die Zweifelsfragen der Neuregelung im Kreise von Experten und Praktikern auszutauschen. Sie erfahren, welche Schritte andere Markeninhaber in der aktuellen Situation unternehmen und wie Sie ihre Handlungspielräume optimal nutzen können.

Die neue Unionsmarkenverordnung

890 € zzgl. MwSt.