Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen I

Seminar

In Dortmund und Lübeck

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Dieser Seminarabschnitt ist auch für Kandidatinnen und Kandidaten aus solchen Bundesländern wichtig, die keine klassischen verwaltungsgerichtlichen Klausuren bearbeiten müssen, sondern das Verwaltungsprozessrecht etwa aus der Perspektive eines Anwalts beherrschen müssen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Dortmund (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Strasse

Beginn

auf Anfrage
Lübeck (Schleswig-Holstein)
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....., 23530

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

RiSG Thomas  Köster

RiSG Thomas Köster

Referent

RiVG Stephan  Eiling

RiVG Stephan Eiling

Referent

Inhalte

Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen I

- Verfahrensrecht und Entscheidungsformen -

Um Ihre Wunschnote im Examen zu erreichen, müssen Sie zwei Erfolgsfaktoren sicherstellen: Hierzu gehört neben der Beherrschung des materiellen Rechts die Fähigkeit, das Wissen richtig zu Papier zu bringen und die verlangten Entscheidungsformen und Gutachten so zu entwerfen, wie sie der Prüfer, also i. d. R. ein Praktiker, erwartet.

Im Seminar am 29.11. / 30.11.2008 in Lübeck wird zum letzten Mal die öffentlich-rechtliche Assessorklausur in der bisherigen Form, also mit einer Besprechung der wesentlichsten Teile des materiellen Rechts, stattfinden. Ab 2009 ist dem materiellen öffentlichen Recht auch ein eigenen Seminar gewidmet, die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen II.

Erster Schwerpunkt des neuen Seminars „Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen I - Verfahrensrecht und Entscheidungsformen - ist die Darstellung der examensrelevantesten verwaltungsgerichtlichen Klausurtypen. Wir besprechen die Abfassung des Tenors in den Haupt- und Nebenentscheidungen, den Aufbau des verwaltungsgerichtlichen Urteilstatbestandes und die Darstellung der Entscheidungsgründe und bieten Ihnen eine Vielzahl von Formulierungshilfen. In diesem Rahmen werden die Sachentscheidungsvoraussetzungen verwaltungsgerichtlicher Urteile und Beschlüsse so erörtert, wie sie im Assessorexamen zu erwarten sind. Dieser Seminarabschnitt ist auch für Kandidatinnen und Kandidaten aus solchen Bundesländern wichtig, die keine klassischen verwaltungsgerichtlichen Klausuren bearbeiten müssen, sondern das Verwaltungsprozessrecht etwa aus der Perspektive eines Anwalts beherrschen müssen. Unsere regelmäßige Auswertung der Examensklausuren hat gezeigt, dass die Prüfungsämter gerade wegen des Ringaustausches denselben Fall in unterschiedlichen Aktenauszügen verwerten.

Gerade wegen der immer weiter abnehmenden Bedeutung des Widerspruchsverfahrens wird eine der bislang klassischen Klausuraufgaben, nämlich der Entwurf eines Widerspruchsbescheides zunehmend durch andere verwaltungspraktische Aufgabenstellungen ersetzt. Daher werden Sie im zweiten Abschnitt dieses Seminars lernen, wie verwaltungsbehördliche Erstbescheide oder behördliche Schriftsätze abzufassen sind, seien es Klage- und Antragserwiderungen oder behördliche Erwiderungen auf Anträge zur Berufungszulassung. Zudem liefern wir Ihnen ein „survival kit“, mit dem Sie auch bei atyischen Klausuraufgaben, wie etwa dem Entwurf eines Bescheides auf eine (Dienst-, Fach-, Kommunalaufsichts- oder sonstige) Beschwerde deutlich überdurchschnittliche Punkteränge erreichen können.

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt dieses Seminars ist die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht. Hier besprechen wir systematisch Aufbau, Prüfungsschritte und klausurtaktische Aspekte dieses immer wichtiger werdenden Klausurtypus. Zudem erörtern wir die Zweckmäßigkeitserwägungen bei öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausuren. Die Auswertung einer Vielzahl von Anwaltsklausuren hat gezeigt, das Examenskandidaten den Standardhinweis im Bearbeitervermerk, wonach „das Gutachten auch Ausführungen zur Zweckmäßigkeit enthalten soll“ nicht oder nur unzureichend aufgreifen und dann allenfalls durchschnittliche Punkteränge erreichen.

Damit Ihnen dieses nicht passiert, haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die typischen und häufig wiederkehrenden Zweckmäßigkeits- und taktischen Erwägungen systematisch aufzubereiten. Im Rahmen dieses Seminarabschnitts liefern wir Ihnen schließlich Formulierungshilfen und trainieren die der Umsetzung des Gutachtens im praktischen Teil, also etwa der zu entwerfenden Klageschrift. Zudem erklären wir Ihnen, wann und wie Mandantenschreiben zu gestalten sind.

Das Seminar ist für Referendare aller Bundesländer geeignet, weil wir die examensrelevanten Problemstellungen weitgehend losgelöst von den spezifischen Besonderheiten der verschiedenen Bundesländer darstellen.

Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen I

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