Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen II

Seminar

In Dortmund und Lübeck

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Fortgeschritten

In unserem zweitägigen Seminar werden die Grundstrukturen derjenigen Rechtsgebiete systematisch wiederholt, verdichtet und vertieft, mit denen Sie bereits im Referendarexamen konfrontiert werden konnten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Dortmund (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Strasse

Beginn

auf Anfrage
Lübeck (Schleswig-Holstein)
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....., 23530

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

RiSG Thomas  Köster

RiSG Thomas Köster

Referent

Robert  Seegmüller

Robert Seegmüller

Referent

Inhalte

Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen II - Materielles Recht

Materielle Rechtskenntnisse sind auch im öffentlich-rechtlichen Assessorexamen von existenzieller Wichtigkeit. Wenn Sie nicht im materiellen Recht bestens vorbereitet sind, werden Sie eine Klausur mit Prädikatsniveau kaum erreichen können. Aus diesem Grund widmen wir ab 2009 dem materiellen öffentlichen Recht ein eigenes Seminar.

In unserem zweitägigen Seminar werden die Grundstrukturen derjenigen Rechtsgebiete systematisch wiederholt, verdichtet und vertieft, mit denen Sie bereits im Referendarexamen konfrontiert werden konnten. Außerdem werden die Leitlinien und Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt. Hierbei werden etwa das allgemeine und besondere Gefahrenabwehrrecht, das Versammlungsrecht, des Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Straßen(verkehrs-)recht einen wesentlichen Teil des Kursinhalts bilden.

Weiterer Schwerpunkt ist das öffentliche Baurecht mit den immer wieder auftauchenden Problemen wie der baurechtlichen Nachbarklage, dem vorläufigen Rechtsschutz im Baurecht und Aufgaben aus dem Bauordnungsrecht. Im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts werden die typischen subventionsrechtliche Klausuraufgaben und die häufig vorkommende Aufhebung von Verwaltungsakten thematisiert. Schließlich werden die (nicht nur bei Anwaltsklausuren oft auftauchenden) wichtigsten Anspruchsgrundlagen des öffentlichen Rechts erörtert.

Dass ein erheblicher Teil des materiellen Rechts bereits Gegenstand des Studiums gewesen ist, wissen die Prüfungsämter. Aus diesem Grund werden vielfach Aktenauszüge Rechtsgebieten entnommen, mit denen Sie sich zuvor nur wenig befasst haben. Damit Sie bei Klausuraufgaben etwa aus dem Beamten-, Umwelt-, Ausländer- oder dem nicht selten auftauchenden Denkmalschutzrecht keine Bruchlandung erleiden, werden die Grundstrukturen und die regelmäßig auftauchenden Problemen aus diesen Materien erörtert.

Es kann sogar vorkommen, dass Sie im Assessorexamen mit einem Fall aus einem Ihnen völlig unbekannten Rechtsgebiet konfrontiert werden. Auch für diese Situation haben wir eine „Notfallkonzeption“ entwickelt, die sicherstellen kann, dass Sie auch bei exotischen Klausuren eine Leistung abliefern, die deutlich überdurchschnittlich sein kann.

Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen II

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