Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Bei Lohnpfändungen, offengelegten Abtretungen und auch im Verbraucherinsolvenzverfahren stellen sich häufig die Fragen: „Hat der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag richtig ermittelt? Welche unterhaltsberechtigten Personen müssen dabei berücksichtigt werden? Was ist zu beachten, wenn mehrere Gläubiger Ansprüche stellen? Aktuelle Gesetzesänderungen, wie z. B. die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, die seit 01.01.2013 gültige Reform der Sachaufklärung sowie das am 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens werden praxisbezogen erörtert. Die Teilnehmer werden über die neuesten Rechtsprechungen hinsichtlich der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes, zur Brutto-Netto-Methode und zur Pfändbarkeit bestimmter Erschwerniszulagen informiert. Sie erfahren von vielen Möglichkeiten, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e.V. eingereicht werden.

Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner und Gläubiger

270 € zzgl. MwSt.