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Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Kurs

In Wuppertal ()

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Nicht nur in Sekundärbereichen wie etwa Reinigung, Facility Management, IT, Catering, Security, Lager­haltung, Transport, Wartung und Instand­haltung, sondern auch in Kernbereichen der Wertschöp­fungs­kette wie der Produktion ist seit einiger Zeit ein Trend zur „Flucht in Werkver­träge“ und ein Ausweichen auf Freelancer zu beobachten. Ein Grund dafür ist die zunehmende Regulierung der Zeitarbeit. Seit 2012 verteuern die Lohnun­ter­grenze sowie die in vielen Branchen bereits geltenden Zuschlagstarifverträge die Zeitarbeit deutlich. Hinzu kommt eine immer restriktivere Recht­spre­chung. Und nun sollen zum Jahres­wechsel 2016/2017 auch noch die AÜG-Reform und das Gesetzesvorhaben gegen den Missbrauch von Werkver­trägen in Kraft treten. Damit stehen Industrie, Handel und sogar Behörden vor neuen recht­lichen Heraus­for­de­rungen. Wo klassische Formen des Fremdpersonaleinsatzes eine rechts­si­chere Flexi­bi­li­sierung nicht mehr garan­tieren, denken innovative Unter­nehmen längst in anderen Kategorien. Im digitalen Zeitalter der „Industrie 4.0“ entscheiden sie sich für neue Tätig­keitsformen wie Crowdworking, Scrum & Co. Das Seminar gibt Ihnen einen praxis­o­ri­en­tierten Überblick über die Rechtslage unter Berück­sich­tigung der bereits im Koali­ti­ons­vertrag angekündigten Gesetzesänderungen bei analogen und digitalen Fremdpersonaleinsätzen und erläutert anhand von Beispielsfällen die rechts­si­chere Gestaltung sowie Durch­führung externer Personaleinsätze zur Vermeidung von Haftungs­ri­siken bei Schein­selbständigkeit und Scheinwerkverträgen.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Geschäftsführer Leiter und Mitarbeiter von Rechts- und Personalabteilungen Leiter und Mitarbeiter von Einkaufsabteilungen Produktionsleiter und sonstige Führungskräfte sowie Rechtsanwälte die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Betrieb und/oder Unternehmen betraut sind oder in diesem Bereich beratend tätig sind.

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Meinungen

Themen

  • Industrie
  • Gestaltung
  • Zeitarbeit
  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

  1. Fremdpersonaleinsatz quo vadis?
    Erscheinungsformen des Fremdpersonaleinsatzes
    • Freie Mitarbeit / Freelancer / Solo-Selbständige,
    • Werkunternehmen, Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung,
    • Digitale Arbeitswelt – Crowdworking, Scrum & Co.
    • Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des AÜG und gegen den Missbrauch von Werkver­trägen
  2. Das neue AÜG – Zurück zur (Über-) Regulierung der Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung?
    • Restriktive Recht­spre­chung des BAG zur Zeitarbeit
    • Tarif­liche Restrik­tionen der Zeitarbeit: Branchen­zu­schläge, TV Leih- / Zeitarbeit am Beispiel der Metall- und Elekt­ro­in­dustrie
    • Gesetz­ge­be­rische Restrik­tionen der Zeitarbeit: Lohnun­ter­grenze, AÜG-Reform, Verbot dauerhafter Personalgestellung, Rückkehr zur Höchstüberlassungsdauer, reguliertes Equal-Pay, Schwellenwerte und Mitbe­stimmung: tarif­liche Öffnungsklauseln und Bereichsausnahmen als Lösungschance?
  3. „Flucht in den Werkvertrag“ – was geht (noch)?
    • Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag/ freie Mitarbeit vs. Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung
    • Aktuelle Beispiele aus der Recht­spre­chung / Praxisfälle
    • Risiko Schein­selbständigkeit und Scheinwerkverträge: arbeits-, sozial­ver­si­cherungs- und strafrechtliche Folgen fehler­hafter Einordnung der Rechtsbeziehung, Wegfall der Absicherungserlaubnis im Graubereich zwischen Werk-/ Dienstvertrag und Arbeit­neh­mer­ü­ber­lassung nach der AÜG-Reform, der Mindestlohn als Risiko bei Scheinwerk-/Scheindienstverträgen
  4. Digitaler vs. klassi­scher Perso­nal­einsatz – Crowdworking, Scrum & Co. als Alter­native?
  5. „best practice“ – Risiko­a­nalyse und Methoden zur Vermeidung von Schein­selbständigkeit und Scheinwerkverträgen
    • Tipps und Tricks zur Vertrags­gestaltung
    • Freie Mitar­beiter / Freelancer – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
    • Steuerung von Fremdpersonaleinsätzen – von der Einführung von Compliance-Systemen über Workshops bis hin zur Identi­fi­kation und Beendigung illegaler Fremdpersonaleinsätze
    • Betriebs­prü­fungen – vom Umgang mit den Prüfern der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund und der Finanzkontrolle Schwarz­arbeit des Zoll

Zusätzliche Informationen

Ihre Seminarleiterin: RAin Dr. Sandra Urban-Crell ist Fachan­wältin für Arbeits­recht und Partnerin bei McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuer­be­rater LLP in Düsseldorf und spezialisiert auf die Gestaltung und Beratung bei Durch­führung externer Personaleinsätze und Autorin zahlreicher Veröf­fent­li­chungen im Arbeits­recht.

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

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