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Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz Grundlagenseminar

Kurs

In Wuppertal ()

790 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz Grundlagenseminar Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfall­folgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sach­verstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versor­gungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befund­bericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sach­gerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist. Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heil­ver­fahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teil­nehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer ent­sprechenden Min­de­rung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schä­di­gungs­folge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwal­tungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch etwaige dienstunfallrechtliche Änderungen (Unfallausgleich / Grad der Schädigungsfolgen) in den Versorgungsgesetzen der Länder.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfall­recht­lichen Fragen betraut sind: Personal- und Versorgungsverwaltung Dienst­vorge­setzte Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG Personalvertretung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Amtsärzte

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Themen

  • GDS
  • Verwaltung

Inhalte

Seminarinhalt: Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz Grundlagenseminar

  1. Grundzüge des Dienstunfallrechts
    • Was ist wann ein Dienstunfall?
    • Tatbestands­merkmale
  2. Der Wegeunfall
    • Zweifelsfälle entscheiden: Beispiele der Praxis, z. B. Direkter Weg – Wegeunterbrechungen – Abweg/Umweg – Dritter Ort
  3. Vorschaden – Äußeres Ereignis
    • Wann ist ein Vorschaden wahrscheinlich?
    • Wie ist ein Vorschaden festzustellen?
    • Mitwirkungspflichten des Verletzten
    • Zusammenhangsbegutachtungen
    • Wann ist der Vorschaden allein wesentlich (Gelegenheitsursache)?
  4. Aufgaben und rechtliche Möglichkeiten der Verwaltung
  5. Auswahl des geeigneten Gutachters
  6. Gutachtenauswertung
    • Lesen und Verstehen ärztlicher Stellungnahmen
    • Kritische Auseinandersetzung mit ärztlichen Stellung­nahmen
    • Entscheidung über die Verwertbarkeit des Gutachtens
  7. Abweichen von ärztlichen Einschätzungen
  8. Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) / des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)
    • Abgrenzung zum Grad der Behinderung (GdB)
    • Feststellung von Unfallfolgen
    • Wie wird die MdE / der GdS festgestellt?
    • Ist die ärztliche Einschätzung plausibel?
    • Welche Erfahrungswerte kann man zugrunde legen?
    • Wann darf von der ärztlichen Einschätzung der MdE / dem GdS abgewichen werden?
    • Wie wirken sich Vorschäden auf die Höhe der MdE / des GdS aus?
    • Verfahren bei gestaffelt eingeschätzter MdE bzw. gestaffelt eingeschätztem GdS
  9. Wann wird der Unfallausgleich neu festgestellt?
  10. Verschlimmerung / Verbesserung von Unfallfolgen
    • Wann liegt eine wesentliche Änderung vor?
  11. Wann erfolgt eine Korrektur des Verwaltungsaktes?
    • Nach § 35 Abs. 3 BeamtVG oder den entsprechenden Vorschriften der Länder
    • Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz oder den entsprechenden Vorschriften der Länder

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Jörg Brüser, Berlin

Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz Grundlagenseminar

790 € zzgl. MwSt.