Direktionsrecht
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Seminar
In Heidelberg, Berlin, Frankfurt Am Main und 1 weiterer Standort
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Sie kennen Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts und die gesetzlichen Regelungen des Direktionsrechts. Sie sind in der Lage, die Rechtsfolgen einer zulässigen und unzulässigen Ausübung des Direktionsrechts einzuschätzen. Sie sind vertraut mit den Voraussetzungen, Folgen und Reaktionsmöglichkeiten einer Änderungskündigung. Sie können rechtssicher mit Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitnehmers (z.B. Teilzeit, Elternzeit) umgehen. Sie kennen die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Gerichtet an: Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs.6 BPersVG.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Direktionsrecht.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Hinweise zu diesem Kurs
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Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG/§ 46 Abs.6 BPersVG.
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Meinungen
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Kursbewertung
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Carsten Grote
Themen
- Direktionsrecht
- Änderungskündigungen
- Kündigungen
Dozenten
Dr. Heiko Peter Krenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen.
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Christian Michels
Rechtsanwalt in Mainz
Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte
Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen – Grenzen und
Möglichkeiten der Vertragsanpassung
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
■ Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts
■ Das Weisungsrecht gegenübern Leiharbeitnehmern und Werkunternehmern
■ Einseitige Veränderungen hinsichtlich der Art und des Ortes der zu
verrichtenden Tätigkeit sowie Änderungen der Arbeitszeitregelungen auch im Lichte der AGB-Kontrolle
■ Gesetzliche Regelungen des Direktionsrechts durch
§ 106 Gewerbeordnung und die Auslegung von arbeitsvertraglichen
Klauseln nach dem AGB-Recht
■ Chancen des Direktionsrechts durch Erweiterungsmöglichkeiten
■ Erfordernisse der Beachtung „billigen Ermessens“
■ Das Phänomen der Konkretisierung und Vermeidungsstrategien
■ Rechtsfolgen zulässiger und unzulässiger Ausübung des Direktionsrechts
■ Beteiligungsrechte des Betriebsrats
■ Möglichkeiten des Widerrufs einzelner Vertragsbedingungen / Vereinbarkeit formularmäßiger Widerrufsvorbehalte mit AGB-Recht
■ Wirksamkeit von sog. Anpassungs– und Entwicklungsklauseln
■ Rückführung von übertariflichen Zahlungen
■ Änderungskündigung (Grundlage und Folgen sowie Reaktions-
möglichkeiten)
■ Änderungskündigung zur Entgeltsenkung/Arbeitszeitänderung
Arbeitsorganisation
■ Veränderung auf Veranlassung des Arbeitnehmers (z.B. Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, neu: Familienpflegezeit Arbeitsreduzierung, Teilzeitanspruch von Schwerbehinderten)
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Kontaktperson: Fr. Rothkegel
Direktionsrecht