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Einführung in das LPVG NRW 2011

Kurs

In Wuppertal ()

420 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Einführung in das LPVG NRW 2011 Ende Juni 2011 hat der Landtag NRW das neue Landes­per­so­nal­vertretungsgesetz (LPVG) verab­schiedet, nachdem es erst im Jahr 2007 umfassend geändert worden war. Mit dem neuen LPVG werden zahlreiche Änderungen, die erst im Jahr 2007 eingeführt wurden, wieder rückgängig gemacht; neue Vorschriften kom­men hinzu. Wegen der großen Auswir­kungen des neuen LPVG auf die Arbeit in den Dienststellen ist es dringend geboten, dass sich Arbeit­geber und Perso­nalrat mit den Änderungen befassen und sie bei ihrer täglichen Arbeit berück­sich­tigen. Kennt­nisse des Personalvertretungsrechts sind insbe­sondere für Mitar­beiter aus Personal­abteilungen, für Personalräte und Füh­rungs­ver­ant­wort­liche Grundlage für eine interessengerechte Perso­nal­arbeit bzw. Personalvertretung. Eine Vielzahl von neuen Vorschriften, Verhal­tens­weisen und recht­lichen sowie organi­sa­to­rischen Pflichten sind zu beachten. Unser Seminar vermittelt Ihnen die Hinter­gründe und Ziele der Gesetzesänderung des Personalvertretungsgesetzes. Im Fokus stehen die Rechte und Pflichten, die bei der vertrauensvollen Personal(rats)arbeit auf Sie zukommen und welche Rechtsfolgen sich ergeben können. Unser Experte zeigt Ihnen, wie Sie Fehler im Umgang mit dem Mitbestimmungsrecht und Ihren Mitarbeitern vermeiden kön­nen. Bitte bringen Sie auch Ihre Fragen mit.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Mitarbeiter aus Personalabteilungen Personalräte Führungsverantwortliche, Amtsleiter

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Meinungen

Themen

  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Einführung in das LPVG NRW 2011

Alle Neuerungen, die bis Seminarbeginn bekannt sind, werden in das Seminarprogramm mit aufgenommen.

  1. Abgrenzung kollek­tives Arbeits­recht - Individualarbeitsrecht
  2. Grund­lagen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW
    • Grund­ge­danken des LPVG NRW
    • Grundsatz der vertrauensvollen Zusam­men­arbeit zwischen Perso­nalrat und Unternehmensleitung
    • Rechts­stellung des Perso­nalrats
    • Aufgaben des Perso­nalrats
      • Allge­meine Aufgaben, § 64 LPVG NRW
      • Informationspflichten der Dienst­stelle
    • Perso­nal­ver­sammlung
    • Der Wirtschafts­aus­schuss
    • Stufen der Betei­ligung des Perso­nalrats
  3. Mitbe­stimmung bei personellen Angele­gen­heiten nach § 72 Abs. 1 LPVG NRW
  4. Mitbe­stimmung des Perso­nalrats in sozialen Angele­gen­heiten – volle Mitbe­stimmung
    • Erzwingbare Mitbe­stimmung
    • Zweck des Mitbe­stimmungsrechts
    • Durch­führung der vollen Mitbe­stimmung
      • Initi­ative des Dienst­stellenleiters
      • Initi­ative des Perso­nalrats
      • Erzwingbarkeit § 69 Abs. 7 LPVG NRW
  5. Mitbe­stimmung in sozialen Angele­gen­heiten – einge­schränktes Mitbe­stimmungsrecht
  6. Mitbe­stimmung / Anhörung bei Kündigungen, Abmah­nungen, Aufhebungsverträgen, § 74 LPVG NRW
  7. Ausübung der Mitbe­stimmung
    • Die Dienst­ver­ein­barung
    • Die Einigungsstelle
  8. Mögliche Maßnahmen der Dienst­stelle bzw. des Perso­nalrats bei Verletzung gesetz­licher Pflichten

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RA Dr. Lothar Beseler Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D.

Einführung in das LPVG NRW 2011

420 € zzgl. MwSt.