Einführung in die Betriebsratsarbeit III - Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Seminar
In Hamburg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Hamburg
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Dauer
4 Tage
Gerichtet an: Betriebsräte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Bei den „Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten“ hat der Betriebsrat die Chance, initiativ zu werden und den ersten Schritt zu tun, um Regelungen zu Arbeitszeit, Lohngestaltung oder Urlaub vorzuschlagen und durchzusetzen, denn hier muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Ein besonderer Aspekt der Mitbestimmung ist die Vorbereitung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Für alle diese Themen sind umfassende Kenntnisse des § 87 BetrVG für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für das rechtmäßige Handeln des Arbeitgebers
- Beteiligung als Initiativrecht
- Vorrang gesetzlicher und tariflicher Regelungen
- Beteiligung im Einzelfall und in Eil- und Notfällen
- Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers
Gegenstände der Mitbestimmung (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 – 13), z. B.:
- Fragen der Ordnung des Betriebs, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Aufstellung allg. Urlaubsgrundsätze, Einführung u. Anwendung von technischen Einrichtungen, Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Betriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Erzwingbare Betriebsvereinbarung
- Freiwillige Betriebsvereinbarung
- Regelungsabrede
- Sonstige Handlungsmöglichkeiten
Wahrung und Sicherung der Beteiligungsrechte
- Einigungsstellenverfahren: Voraussetzungen, Beschluss, Verfahrensablauf
- Arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren: Einleitung, Beschluss, Verhandlung
- Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren
Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern, betriebsinternen Auskunftspersonen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Verhandlungen führen mit dem Arbeitgeber
FREISTELLUNG § 37 Abs. 6 BetrVG
Einführung in die Betriebsratsarbeit III - Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten