Einführung in die Betriebsratsarbeit III - Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

Seminar

In Hamburg

849 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Hamburg

  • Dauer

    4 Tage

Gerichtet an: Betriebsräte

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hamburg
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auf Anfrage

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Inhalte

Bei den „Mitbestimmungsrechten in sozialen Angelegenheiten“ hat der Betriebsrat die Chance, initiativ zu werden und den ersten Schritt zu tun, um Regelungen zu Arbeitszeit, Lohngestaltung oder Urlaub vorzuschlagen und durchzusetzen, denn hier muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Ein besonderer Aspekt der Mitbestimmung ist die Vorbereitung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Für alle diese Themen sind umfassende Kenntnisse des § 87 BetrVG für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich.

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Beteiligung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für das rechtmäßige Handeln des Arbeitgebers
  • Beteiligung als Initiativrecht
  • Vorrang gesetzlicher und tariflicher Regelungen
  • Beteiligung im Einzelfall und in Eil- und Notfällen
  • Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers

Gegenstände der Mitbestimmung (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 – 13), z. B.:

  • Fragen der Ordnung des Betriebs, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Aufstellung allg. Urlaubsgrundsätze, Einführung u. Anwendung von technischen Einrichtungen, Fragen der betrieblichen Lohngestaltung

Betriebliche Handlungsmöglichkeiten

  • Erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Regelungsabrede
  • Sonstige Handlungsmöglichkeiten

Wahrung und Sicherung der Beteiligungsrechte

  • Einigungsstellenverfahren: Voraussetzungen, Beschluss, Verfahrensablauf
  • Arbeitsgerichtl. Beschlussverfahren: Einleitung, Beschluss, Verhandlung
  • Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren

Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern, betriebsinternen Auskunftspersonen

Abschluss von Betriebsvereinbarungen

Verhandlungen führen mit dem Arbeitgeber


FREISTELLUNG § 37 Abs. 6 BetrVG

Einführung in die Betriebsratsarbeit III - Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten

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