Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Teil 2): Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen

Seminar

In Berlin

320 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Die Hilfekategorien Integrationshelfer, Schulbegleiter und Assistenzen in vielfältigen Lebenssituationen sind heute feste Bestandteile des Sozialhilferechts. Sie beinhalten sowohl unterstützende Hilfen zum selbstbestimmten freien Wohnen von Menschen mit Behinderung als auch begleitende Hilfen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung oder der vorschulischen Erziehung in Kindertagesstätten und anderen ambulanten Einrichtungen. Diese Entwicklung betrifft in besonderem Maße das Leistungsrecht des SGB XII, vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII, die institutionelle Zuständigkeit und damit auch Konflikte und Konkurrenzen gegenüber anderen Leistungsträgern. So ist die erkennbare, oft einseitige Kostenverschiebung in die Sozialhilfe Ergebnis einer „QUASI-Verweigerungshaltung” im Bildungsbereich, wo ureigensten Aufgaben der pädagogischen und schulorganisatorischen Begleitung von Kindern mit Behinderung nur ungenügend nachgekommen wird. Ferner haben die Teilhabeleistungen nach § 55 SGB IX eine Eigendynamik hervorgerufen, die zu umfangreichen Leistungserweiterungen geführt haben. Die Besonderheiten dieser Leistungsart und ihre Rechtsgrundlagen sowie die bisher ergangene Rechtsprechung werden erörtert. Auf den Teil 1 (Code: SOC105N) wird hingewiesen.

Alle Bildungsmaßnahmen werden auf einem hohen fachlichen und pädagogischen Niveau durchgeführt. Die Mitwirkung der Teilnehmer/innen an der Unterrichtsgestaltung sowie die Einbeziehung ihrer fachlichen Probleme in die Stoffbearbeitung sind Grundpfeiler des pädagogischen Konzepts. Ein Team hochqualifizierter Mitarbeiter/innen des KBW e.V. sowie zahlreiche durch Leistungsverträge verpflichtete kompetente Lehrkräfte und Trainer/innen orientieren sich mit ihren Leistungen an hohen Qualitätsstandards und sind gemeinsam bestrebt, den hohen Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Das KBW e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV zertifiziert. Gegenwärtig nutzen jährlich rund. 30.000 Teilnehmer/innen das über 1.200 Themen umfassende Fortbildungsangebot. Dadurch ist auch eine Plattform für einen bundesweiten Erfahrungsaustausch zwischen den Kundinnen und Kunden geschaffen.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Teil 2): Leistungen für eine angemessene Schulbildung und Teilhabe (§ 55 SGB IX) sowie für Assistenzen in selbstbestimmten Wohnformen

320 € zzgl. MwSt.