Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Die Frage, nach welchem Recht der im Ausland verstorbene deutsche Erblasser beerbt wird, ist genauso interessant wie die Frage, ob und nach welchem Recht für einen ausländischen Staatsbürger in Deutschland ein Erbschein erteilt werden kann. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn in Deutschland Vermögen hinterlassen wird. Derzeit richtet sich das anzuwendende (Erb-)Recht nach Art. 25 EGBGB, unter Beachtung der Art. 3, 3a und 4 EGBGB. Am 17/08/2015 tritt die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft. Sie regelt das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (sog. Eu-ErbVO oder auch „Rom IV Verordnung“). In diesem Seminar werden die Teilnehmer mit der neuen Rechtsordung vetraut gemacht.

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Berlin
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Inhalte

Schwerpunkte: Derzeit geltendes internationales Erbrecht Einarbeitung in die EU-ErbVO Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtsordnungen Rück- und Weiterverweisungen Internationale Zuständigkeit für Nachlasssachen Verfügungen von Todes wegen mit Auslandsbezug Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen Gegenständlich beschränkter Erbschein Europäisches Nachlasszeugnis

Zusätzliche Informationen

1007VRA161

Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug

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