Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
Die Frage, nach welchem Recht der im Ausland verstorbene deutsche Erblasser beerbt wird, ist genauso interessant wie die Frage, ob und nach welchem Recht für einen ausländischen Staatsbürger in Deutschland ein Erbschein erteilt werden kann. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn in Deutschland Vermögen hinterlassen wird. Derzeit richtet sich das anzuwendende (Erb-)Recht nach Art. 25 EGBGB, unter Beachtung der Art. 3, 3a und 4 EGBGB. Am 17/08/2015 tritt die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft. Sie regelt das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (sog. Eu-ErbVO oder auch „Rom IV Verordnung“). In diesem Seminar werden die Teilnehmer mit der neuen Rechtsordung vetraut gemacht.
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Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug