Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach Anlage 10 der FKR (20 UE)

Kurs

In Kaiserslautern

189 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Kaiserslautern

  • Unterrichtsstunden

    20h

Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 RöV müssen Personen, die unter unmit-telbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arz-tes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgenein-richtungen bedienen, die erforderlichen Kenntnisse im Strah-lenschutz durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 10 RöV nachweisen (20 Stunden). Gerichtet an: Personen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung (Arzthelfer/-innen, med.-techn. Funktionsassistenten/-innen, Krankenpflegern/Krankenschwestern, Physiotherapeut/-innen, Rettungsassistent/-innen), die unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgeneinrichtungen bedienen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)
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Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Erlaubnis zum Führen der berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf

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Heiderose Hempel-Marchand

Heiderose Hempel-Marchand

Strahlenschutz

Lehr-MTRA mit langjähriger Erfahrung

Inhalte

  • Allgemeine Grundlagen
  • Grundlagen der Röntgenanatomie und instelltechnik
  • Strahlenschutz des Patienten und des Personals
  • Organisation des Strahlenschutzes
  • Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
  • Gerätetechnik speziell für OP-Personal
  • Erörterung offener Fragen
  • Praktische Einweisung


Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 RöV müssen Personen, die unter unmit-telbarer Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arz-tes im Rahmen einer Operation oder Intervention Röntgenein-richtungen bedienen, die erforderlichen Kenntnisse im Strah-lenschutz durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nach Anlage 10 RöV nachweisen (20 Stunden)

Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach Anlage 10 der FKR (20 UE)

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