Europäisches Steuerrecht

Master

In Linz (Österreich)

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Linz (Österreich)

  • Dauer

    1 Jahr

Im Rahmen des Lehrgangs werden die Grundlagen des Europäischen Steuerrechts zu den direkten und indirekten Steuern und den Zöllen behandelt. Der Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut und vertieft die Kenntnisse im Europäischen Steuerrecht daher auch für sachverhaltsbezogene Spezialthemen (wie zum Beispiel die MitarbeiterInnenentsendung, internationale Umgründungen, Investmentfondbesteuerung). Im Rahmen des Lehrgangs werden ferner Exkursionen an den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Kommission abgehalten. Der Lehrgang ist berufsbegleitend konzipiert. Gerichtet an: Der Universitätslehrgang richtet sich an Absolventen juristischer und nicht juristischer Studienrichtungen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Steuerrecht anwenden. Der Lehrgang richtet sich demgemäß an folgende Berufsgruppen:. *Wirtschaftstreuhänder. *Rechtsanwälte, Notare. *Vertreter der Finanzverwaltung (Finanzämter, Fachbereiche). *Vertreter der Gerichte (Vertreter des UFS, wissenschaftliche Mitarbeiter an den Höchstgerichten). *Mitarbeiter in Rechtsabteilungen und Rechnungswesenabteilungen von mittelständischen und internationalen tätigen Unternehmen

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Linz (Österreich)
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Altenberger Straße 69, 4040

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Zugelassen sind AbsolventInnen eines Universitätsstudiums mit steuerrechtlicher Grundlagenausbildung sowie Personen ohne Universitätsabschluss mit entsprechender Qualifikation.
Zulassungsvoraussetzungen sind
*der Abschluss eines Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums oder *eines gleichwertigen Studiums, das die Grundlagen des Steuerrechts vermittelt oder
eine gleichwertige Qualifikation bei entsprechender Berufserfahrung.

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Im Rahmen des Lehrgangs werden die Grundlagen des Europäischen Steuerrechts zu den direkten und indirekten Steuern und den Zöllen behandelt. Der Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut und vertieft die Kenntnisse im Europäischen Steuerrecht daher auch für sachverhaltsbezogene Spezialthemen (wie zum Beispiel die MitarbeiterInnenentsendung, internationale Umgründungen, Investmentfondbesteuerung). Im Rahmen des Lehrgangs werden ferner Exkursionen an den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Kommission abgehalten. Der Lehrgang ist berufsbegleitend konzipiert.

Das Europarecht durchdringt in zunehmendem Maße die nationale Steuerrechtsordnung. Der EuGH hat in einer Reihe von wegweisenden Urteilen die Bedeutung der Grundfreiheiten für die Ausgestaltung der nationalen Steuerrechtsordnungen aufgezeigt, wobei die Rechtsprechung in ihrer Bedeutung und Aussagekraft massiv zunimmt. Des Weiteren bestehen umfangreiche sekundärrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung des nationalen Steuerrechts vor allem im Bereich der Konzernbesteuerung (Mutter-Tochter-Richtlinie, Fusionsrichtlinie, Zinsen-Lizenzgebühren- Richtlinie), der Zinsenbesteuerung sowie der indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Energiesteuern).

Diese Entwicklung ist nicht nur für den nationalen Gesetzgeber von Bedeutung, der sich in den letzten Jahren verstärkt der Notwendigkeit ausgesetzt sieht, die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts anzupassen. Auch die Rechtspraxis ist in ihrer tagtäglichen Arbeit gefordert, da das nationale Recht europarechtskonform auszulegen ist und dementsprechend auch bei der steuerlichen Beurteilung von Sachverhalten auf gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Rechtsprechung des EuGH Bedacht zu nehmen ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für den abgabepflichtigen Steuerbürger, sich vor den nationalen Abgabenbehörden und Gerichten auf günstigeres Gemeinschaftsrecht zu berufen. Das Gemeinschaftsrecht überlagert und verdrängt somit in vielen Bereichen das nationale Recht und gewinnt damit für die Rechtspraxis eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Die universitäre Ausbildung von Juristen und Sozial- und Wirtschaftswissenschaftern ist demgegenüber traditionell vorwiegend am nationalen Recht orientiert. Sowohl die universitäre Ausbildung wie auch die Steuerberater- Berufsausbildung nimmt auf die Einwirkungen des europäischen Rechts auf die nationale Rechtsordnung nur im geringen Umfang bedacht. Es besteht somit ein hoher Bedarf an einer praxisbezogenen Zusatzausbildung, die fundierte Kenntnisse im europäischen Steuerrecht vermittelt. Dieser Bedarf besteht nicht nur für Angehörige der Wirtschaftstreuhandberufe, sondern auch für die Finanzverwaltung und für Nachwuchsführungskräfte der Rechtsabteilungen und Rechnungswesenabteilungen von international tätigen Konzernen und mittelständischen Unternehmen.

Methodisch soll der Lehrgang primär einem Business-Law-Ansatz verpflichtet sein. Im Vordergrund stehen dabei Rechtsfragen und Problemlösungen, die für Unternehmen auf internationalen und nationalen Märkten relevant sind. Bedacht zu nehmen ist somit insbesondere auf eine praxisgerechte Ausbildung.

Dauer: 3 Semester

Anmeldeschluss ist der 30.8.2009.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Die Kursgebühren für den gesamten Lehrgang betragen € 10.000,00. Die Kursgebühren beinhalten die Lehrveranstaltungsunterlagen, die von den Vortragenden zur Verfügung gestellt werden und die Prüfungsgebühren. Reise und Aufenthaltskosten sind vom Teilnehmer zu tragen. Daneben besteht die Möglichkeit für Gäste, je nach verfügbarer Kapazität Einzelkurse zu buchen. Die Zahl der Gäste ist pro Kurs mit 5 Teilnehmern beschränkt. Je Präsenztag gelangt ein Betrag von € 400,00 zur Verrechnung.

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