Event-Recht: Verträge, Genehmigungen, Haftung

Seminar

Inhouse

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Inhouse

  • Dauer

    1 Tag

Verschaffen Sie sich auf unserem Seminar „Event-Recht: Verträge, Genehmigungen, Haftung“ Grundwissen darüber, wie Sie Verträge richtig lesen und schließen, und wer ab wann mit wem in vertraglicher Bindung steht. Wie Sie eventbezogene Haftungsfragen in den Griff bekommen, und wie Sie sich gegen welchen Schaden versichern können. Gerichtet an: – Eventmanager und Event-Projektleiter von Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung und Handel – Führungskräfte aus Marketing, Vertrieb, Produktmanagement, Event-Sponsoring, PR und Kommunikation, deren Aufgabengebiet u. a. die strategische und operative Planung und Umsetzung von Events beinhaltet – Führungskräfte aus Event-, Werbe-, PR-, Marketing-Agenturen und Beratungen – Rechtsanwälte in Unternehmen und in Kanzleien, die Berührungspunkte mit der Event-Branche haben – Alle, die einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Bedingungen bei der Eventplanung gewinnen möchten.

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Dozenten

Elmar Funke

Elmar Funke

Trainer

Rechtsanwälte FunkeMüller, erwarb nach seinem Referendariat zunächst eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation und war nebenbei als Justitiar tätig. 1997 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Günter Müller die Anwaltskanzlei FunkeMüller. Seit der Kanzleigründung hat sich Elmar Funke auf Event-/Wettbewerbs- und Medienrecht spezialisiert und ist für Agenturen, Veranstalter und Unternehmen beratend und auch forensisch tätig. Neben zahlreichen Vorträgen, Dozententätigkeiten und Veröffentlichungen ist er Autor des Fachbuchs „Handbuch zum Eventrecht“, das 2009 in dritter Auflage erscheint

Günter Müller

Günter Müller

Trainer

Rechtsanwälte FunkeMüller, war nach seiner Referendarzeit als Assessor in einem Notariat tätig. Nach einer betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifikation gründete er 1997 zusammen mit Elmar Funke die Rechtsanwaltskanzlei Funke & Müller in Düsseldorf, welche auf Eventrecht spezialisiert ist. Seine weiteren Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Neben Dozententätigkeiten und Vorträgen ist Günter Müller Co-Autor des Fachbuchs „Handbuch zum Eventrecht“, das 2009 in dritter Auflage erscheint.

Inhalte

Während der Planung Ihrer Veranstaltungen oder Messen arbeiten Sie mit internen und externen Parteien zusammen. Sie schließen Verträge mit Dienstleistern, Künstlern, Sponsoren oder temporären Mitarbeitern. Sie sind mit einem Dschungel von behördlichen Verordnungen, Genehmigungen und Paragraphen konfrontiert. Aber wissen Sie auch, ab wann Sie mit wem in vertraglicher Bindung stehen, wer in Konsequenz welche Rechte und Pflichten hat? Wo haftungsrechtliche Katastrophen einer Veranstaltung lauern? Was Sie beachten müssen, um in Hinblick auf GEMA und Künstlersozialversicherung keine bösen Überraschungen zu erleben? Ab wann Ihre Incentives steuerrechtlich problematisch werden könnten?

Verschaffen Sie sich auf unserem Seminar „Event-Recht: Verträge, Genehmigungen, Haftung“ Grundwissen darüber, wie Sie Verträge richtig lesen und schließen, und wer ab wann mit wem in vertraglicher Bindung steht. Wie Sie eventbezogene Haftungsfragen in den Griff bekommen, und wie Sie sich gegen welchen Schaden versichern können. Welche der unzähligen Verordnungen Sie rund um Ihren Event kennen sollten, und wann Sie welche Genehmigung einholen müssen. Oder etwa wie Konzepte, Namen, Marken und Bilder rund um Ihren Event geschützt sein können.

Diese Vorteile garantieren Ihnen hochwertige Seminare:
– Zwei Top-Experten und Fachautoren zum Thema Event-Recht als
Ihre Referenten
– Praxisnahe, interaktive Trainings mit der Möglichkeit, eigene
Problemstellungen einzubringen
– Interessante Kontakte und Diskussionen auch am Rande der
Veranstaltungen
– Viele Fallstudien und Praxisberichte
– Verlosung eines Exemplars des „Handbuch zum Eventrecht“,
Neuauflage 2009, unter den Teilnehmern der Seminare

Programm „Event-Recht: Verträge, Genehmigungen, Haftung“

Rechtliche Grundlagen

– Vertragsanbahnung und -verhandlung: wer mit wem?
– Willenserklärung und Vertragsabschluss: es wird ernst.

– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): das Kleingedruckte.Unwirksame AGB-Klauseln.

Von Verordnungen und Genehmigungen, von Anmeldepflichten und Erlaubnisvorbehalten

– Praxisfall öffentliche Veranstaltung
– Behördliche Genehmigungen: was hat sich durch die neue Versammlungsstättenverordnung geändert?
– Gewerbeordnung: was haben Ladenschluss, Sperrzeiten oder Jugendschutz mit Ihrer Veranstaltung zu tun?
– Ausnahmegenehmigungen: welche Möglichkeiten haben
Sie bei Nichtraucherschutz oder Straßenverkehrsordnung?
– Schankerlaubnis: was hat sich geändert beim Ausschank von (Anti-)Alkoholika?
– Die GEMA: wann, wie lange, wie viel, an wen?

Benutzung von Tongeräten: wann brauchen Sie eine Sing- oder Spielgenehmigung?
– Gewinnspiele im Zusammenhang mit Ihrem Event: auf was müssen Sie aufpassen?

Verträge vor und für Events

– Künstlervertrag: schon mal von einer TV-Klausel gehört?
– Subunternehmervertrag: ist günstig immer gut?
– Sponsoringvertrag: was ist wichtig?
– Incentive-Reise-Vertrag: Agentur oder Reiseveranstalter?
– Veranstaltungsvertrag: was sollte geregelt werden? Wann
wird die Auftragsbestätigung zum Vertrag?
– Location-Mietvertrag: was sollten Sie bei den jeweiligen Abschlüssen beachten? Wann gilt welche Hausordnung?
– Von Konzert-, Aufführungs-, Management- oder Konzertbesucherverträgen
– Von Naming-Rights-, Kooperationsverträgen und Medienpartnerschaften

Haftungs- und Versicherungsfragen

– Schadensquellen: „bisher ist noch nie etwas passiert“ und andere Trugschlüsse
– Haftungsfragen: wer haftet, wenn der Künstler von der Bühne fällt? Oder Ihre angekündigte Veranstaltung nicht stattfindet? Welche Verkehrssicherungspflichten obliegen Ihnen?
– Welche haftungsrechtlichen Freizeichnungsklauseln können Sie nutzen?
– Risikomanagement: wie wägen Sie eine Minimierung
des Risikos gegenüber einer Minimierung der Absicherungskosten
ab? Wie beugen Sie vor?

-Versicherungen: was können, sollten müssen Sie versichern?
Schon von Veranstaltungs-Ausfall- bis Elektronik- Versicherungen, von Shortfall-Guarantee- bis Umweltschadenversicherungen gehört?

Event und Medien

– Was haben Konzept-, Namens- oder Urheberschutz mit
Ihrem Event zu tun?
– Wann erlangt Markenrecht bei Events Bedeutung?
– Wer hält Foto- oder Videorechte?
– Was sind wettbewerbsrechtliche Grundlagen und Schranken Ihrer Veranstaltung?

Zimmerreservierung:
Für die Teilnehmer der Veranstaltungen stehen in den Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung, für die bis 4 Wochen vor Veranstaltung er mäßigte Preise garantiert werden können: im Residence Starnberger See zu 140,– € inkl. Frühstück, im Lindner Park-Hotel Hagenbeck zu 134,– € inkl. Frühstück. Bitte nehmen Sie die Bu chungen direkt im Hotel unter Berufung auf market&more vor.

Teilnahmebedingungen:

Sie ist nach Erhalt der Rechnung fällig und spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,– € zzgl. 19 % MwSt. erhoben,
wenn die Absage spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei market&more eingeht. Bei Nichterscheinen bzw. einer ver späteten Absage wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation:

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Veranstaltung (Buchung beider Seminare) beträgt 1.590,- € zzgl. 19 % MwSt. Es besteht auch die Möglichkeit, getrennt zu buchen: die beiden eintägigen Seminare „Event-Recht: Verträge, Genehmigungen, Haftung“ und „Event-Recht: Steuern, Incentives, Künstlersozialkasse“ zu 1.090,- € zzgl. 19 % MwSt. Sollten mehr als zwei Personen aus einem Unternehmen an einer Veranstal tung teilnehmen, wird ab dem dritten Teilnehmer ein Preisnachlass von 15 % gewährt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.

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