Fachdolmetschen für Behörden und Gerichte
Bachelor
In Magdeburg
Beschreibung
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Kursart
Bachelor
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Ort
Magdeburg
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Dauer
3 Jahre
Gerichtet an: Studieninteressenten
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Studienbeginn
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
Bewerbungsschluss ist der 31.05. des Jahres.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester und umfasst ein Auslandsstudium im Umfang von 2 Semestern.
Studienziel
Das Studium bereitet die Studierenden durch eine wissenschaftlich fundierte und vor allem praxisorientierte Ausbildung auf eine sprachmittlerische Tätigkeit bei Behörden, Gerichten und Unternehmen sowie auf Tätigkeiten in verwandten Gebieten der interkulturellen/interlingualen Kommunikation vor.
Studieninhalte
Theoretische und praktische Probleme des Dolmetschens und Übersetzens, Dolmetschen bei Behörden, vor Gericht, in Unternehmen, Übersetzen allgemeiner Texte, Übersetzen von Urkunden, Terminologiearbeit, Sprecherziehung/Rhetorik, juristische Grundlagen, fremdkulturelle Kompetenz, Einführung in die EDV, Datenbanken und Recherche
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und
- Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen und
- Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung
Studiengangsspezifische Voraussetzungen sind:
- eine überdurchschnittliche Beherrschung der Muttersprache/n (A-Sprache/n) sowie gründliche Kenntnisse des/der eigenen Kulturraums/Kulturräume und
- - unter Berücksichtigung der möglichen Sprachkombinationen - Kenntnisse in mindestens einer Aktivsprache (B-Sprache) und in mindestens einer Passivsprache (C-Sprache).
Als Richtwert gelten folgende Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Empfehlungen):
A. Hauptsprache/n: Niveau C2
B. Aktivsprache/n: Niveau C1
C. Passivsprache/n: Niveau B2
Die Bedeutung der Niveaustufen und ein Raster zur Selbstbeurteilung finden Sie hier.
Die Studiensprache ist Deutsch. Weitere Arbeitssprachen können Englisch, Französisch, Russisch oder Spanisch sein.
Eignungsprüfung
Die Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich eingeladen.
Die Eignungsfeststellungsprüfung besteht aus einer dreiteiligen schriftlichen Prüfung (Klausur) und einer mündlichen Prüfung. Die Dauer der Klausur beträgt insgesamt 180 Minuten, die mündlichen Prüfung dauert maximal 30 Minuten.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss in der Eignungsfeststellungsprüfung nachweisen, dass er oder sie
- über ein überdurchschnittliches (mutter)sprachliches Ausdrucksvermögen sowie gute Abstraktions- und Generalisierungsfähigkeiten verfügt und
- fähig ist, Beobachtungs- und Analogieschlüsse in den Fremdsprachen zu ziehen sowie fremdsprachige Sachverhalte in der Muttersprache wiederzugeben und
- die sprachlichen, auditiven, mnemotechnischen und konzentrativen Fähigkeiten besitzt, die im Bereich des Fachdolmetschens unabdingbar sind.
Einsatzbereiche und Tätigkeitsfelder
Für Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Fachdolmetschen für Behörden und Gerichte ergeben sich folgende mögliche Einsatzbereiche:
- Gerichte (z.B. Zivil- und Strafgericht, Verwaltungsgerichte)
- Behörden (z.B. Polizei, Einwohnermeldeamt, Standesamt) und Notare
- Unternehmen (z.B. bei Geschäftsverhandlungen)
- Übersetzen von Urkunden und Dokumenten
Zusätzliche Informationen
Fachdolmetschen für Behörden und Gerichte