Fachkunde gemäß § 53 KrWG (Eintägiges Fachkundeseminar für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen ...

Seminar

In Berlin

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Heute gilt: E-Learning in all seinen Facetten ist angekommen in der IHK.Weiterbildung. E-Learning-Komponenten sind integraler Bestandteil vieler IHK-Qualifizierungen: als lehrgangsbegleitende Community, als reines Online-Angebot oder – meistens – als Blended-Learning-Angebot, d. h. einer Mischform aus Präsenzunterricht und E-Learning. Die starke Präsenz der neuen Lehr- und Lernformen in der IHK-Weiterbildung macht ein eigenständiges Portal für diese Angebote überflüssig.

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Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Abfallbeauftragte zu aktualisieren



Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 20/11//02/ die Mantelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen. Die neue Verordnung passt das bisherige untergesetzliche Regelwerk an das am 1. Juni /02/ geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz an. Kernpunkt dieser Verordnung ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am/02/ Juni /02/ in Kraft trat und die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung (alte TransportgenehmigungsVO) ablöst.

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben dies nach § 53 KrWG vor der Aufnahme der Beförderung der zuständigen Abfallbehörde mittels eines Vordruckes anzuzeigen oder bei gefährlichen Abfällen eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Die AbfAEV schafft neue Pflichten und legt weitgehende Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie die Sach- und Fachkunde des abfallrechtlichen Akteures fest.

Die neuen abfallrechtlichen Pflichten treffen ab dem 1. Juni /02/ auch viele Unternehmen, Handwerker oder sonstige Gewerbebetriebe, die nicht gewerbsmäßig Abfälle befördern und den Abfalltransport im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben.

Um den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen zu begrenzen, wurden in die Verordnung eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen aufgenommen, deren Kenntnis zu deutlichen Erleichterungen im täglichen Umgang führen können und darüber hinaus noch Kosten einsparen.

Gleichzeitig sieht die Verordnung eine deutlich schärfere Ahndung möglicher Verstöße vor. So steht die Zuverlässigkeit der handelnden Personen im Unternehmen schon bei einem Bußgeld von 2500 Euro in Frage oder bei anhaltendem pflichtwidrigem Handeln. Mit dieser drastischen Senkung der Eingriffsschwelle kann bei Verstößen erheblich in die Betriebsorganisation des Unternehmens eingegriffen werden.

Das Umweltinstitut Offenbach bietet mit diesem Tageslehrgang zum einen die Vermittlung der für die Fachkunde nach § 53 KrWG notwendigen Kenntnisse an. Zum anderen sollen die Teilnehmer auch in der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes die nötige Sicherheit bekommen. Anhand von Fallbeispielen werden die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen verdeutlicht. Der sichere Umgang mit den anzuwendenden Vordrucken wird ebenfalls praxisnah eingeübt. Überdies werden den Teilnehmern auch die Änderungen der „kleinen Novelle der Nachweisverordnung“ vorgestellt.



Inhalte:


Rechtliche Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Überblick




  • Begriffsbestimmungen nach § 3 KrWG mit Blick auf die AbdAEV

  • Die neue Entsorgungshierarchie

  • Abgrenzung Abfall / Nebenprodukt und das Ende der Abfalleigenschaft

  • Das Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG bei gewerblichen Sammlungen mit Praxisbeispielen

  • Wesentliche Grundlagen der Abfalleinstufung



Anzeige- und Erlaubnispflichten nach der AbfAEV



  • Entwicklung des Beförderungsrechtes

  • Grundzüge der abfallrechtlichen Überwachung nach § 47 KrWG

  • Anzeigepflicht nach § 53 KrWG

  • Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG

  • Anforderungen an die Sach- und Fachkunde im Unternehmen / Betrieb

  • Ausnahmeregelungen des AbfAEV

  • Die Zuverlässigkeitskriterien der AbfAEV

  • Praxisbeispiele

  • Die Kennzeichnungspflicht nach § 55 / „A“ Schild

  • Dokumentationspflichten

  • Sorgfaltspflichten



Ausfüllhinweise für das Anzeigeformular


  • Erläuterungen zum Anzeigeformular

  • Hintergründe zur (behördlichen) Verwendung des Anzeigeformulares

  • Folgen einer unterlassenen oder falschen Anzeige nach § 53 KrWG

  • Gemeinsames Durcharbeiten des Anzeigeformulares



Überblick über die „kleine Novelle“ der Nachweisverordnung


  • Synoptische Aufarbeitung der Neuerungen in der Nachweisverordnung

  • Auswirkungen in der Praxis



Fragerunde zu weiteren praktischen Problemen bei der Anwendung des Abfallrechtes


  • Diskussion offener Fragen aus dem gesamten Themenspektrum



Ausgabe der Zertifikate / Ende der Veranstaltung



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