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Familienzuschlag im öffentlichen Dienst
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Familienzuschlag im öffentlichen Dienst Der Bezügesachbearbeiter im öffentlichen Dienst – insbesondere für Besoldung und Versorgung – wird tagtäglich mit einer Vielzahl von Problemen im Bereich der Gewährung von Familienzuschlägen konfrontiert, kann aber deren Lösung nicht unmittelbar aus gesetzlichen und tariflichen Vorschriften oder Kommentaren ableiten. Die häufigsten Problemfelder können nur von den Sachbearbeitern vor Ort gelöst werden, weil nur ihnen diese Spezialmaterie mit ihren diversen Entwicklungsstadien bekannt ist. Wie die Praxis zeigt, laufen die maßgeblichen Informationen regelmäßig nur auf dieser Ebene zusammen – so zum Beispiel der Anspruch wegen Haushaltsaufnahme einer anderen Person, etwa einem Kind. Unser Seminar vermittelt nicht nur Informationen, sondern zeigt Zusammenhänge auf und weckt Verständnis für das komplizierte Ineinandergreifen unterschiedlicher Rechtsbedürfnisse und Regelungen. Selbstverständlich werden auch gesetzgeberische Änderungen im Seminar eingehend erörtert. Auch die Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) stellen Bezügesachbearbeiter vor neue Fragen. Wie wirken sich beispielsweise die Besitzstandsregelungen auf bestehende und zukünftige Konkurrenzen mit beamteten Familienangehörigen bzw. Ruhestandsbeamten aus? Diese und weitere Probleme wollen wir sachgerecht und zügig lösen.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Bezügesachbearbeiter im öffentlichen Dienst
Meinungen
Themen
- Kinder
- TVÖD
Inhalte
- Anspruchsvoraussetzungen für die familienpolitischen Bestandteile in den Bezügen der Beamten und Ruhestandsbeamten im öffentlichen Dienst
- Beginn und Ende der Anspruchsdauer nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG bzw. § 43 Abs. 1 Nr. 4 LBesG NRW
- Aufnahme anderer Personen (z.B. Kinder) in den Haushalt
- Ermittlung der „eigenen Mittel” der aufgenommenen Personen (soweit auf Grund gesetzgeberischer Maßnahmen noch relevant)
- Koppelungen mit Kindergeldanspruch beim Kinderanteil
- Erkennen und Lösen schwieriger Konkurrenzfälle
- bei Ehegatten
- bei Kindern
- bei aufgenommenen Personen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
- Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Höhe
- Wann ist der Ehegatte bzw. die andere anspruchsberechtigte Person im „öffentlichen Dienst” beschäftigt?
- Wann ist ein privater „sonstiger Arbeitgeber” dem öffentlichen Dienst gleichgestellt?
- Darstellung der Problematiken
- mit den „Gegenkonkurrenzregelungen”
- Überleitung von Beschäftigten in den TVöD / TV-Land
- Information über das Schicksal der familienbezogenen Bestandteile
- Übergangsregeln für Besitzstände - insbesondere Kinderanteile
- Auswirkungen auf die Konkurrenzregelungen bei Beamten und Landes-/BAT-Beschäftigten
Zusätzliche Informationen
Familienzuschlag im öffentlichen Dienst