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Familienzuschlag im öffentlichen Dienst

Kurs

In Wuppertal ()

420 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Familienzuschlag im öffentlichen Dienst Der Bezügesachbearbeiter im öffentlichen Dienst – insbe­sondere für Besoldung und Versorgung – wird tagtäglich mit einer Viel­zahl von Problemen im Bereich der Gewährung von Famili­en­zu­schlägen konfrontiert, kann aber deren Lösung nicht unmit­telbar aus gesetz­lichen und tariflichen Vorschriften oder Kommen­taren ableiten. Die häufigsten Problem­felder können nur von den Sachbe­ar­bei­tern vor Ort gelöst werden, weil nur ihnen diese Spezialmaterie mit ihren diversen Entwicklungsstadien bekannt ist. Wie die Praxis zeigt, laufen die maßgeblichen Infor­ma­tionen regel­mäßig nur auf dieser Ebene zusammen – so zum Beispiel der Anspruch wegen Haushaltsaufnahme einer anderen Person, etwa einem Kind. Unser Seminar vermittelt nicht nur Infor­ma­tionen, sondern zeigt Zusam­men­hänge auf und weckt Verständnis für das kompli­zierte Inein­an­der­greifen unterschiedlicher Rechtsbedürfnisse und Regelungen. Selbst­ver­ständlich werden auch gesetz­ge­be­rische Änderungen im Seminar eingehend erörtert. Auch die Tarif­ver­träge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) stellen Bezügesachbearbeiter vor neue Fragen. Wie wirken sich bei­spiels­weise die Besitz­stands­re­ge­lungen auf bestehende und zukünftige Konkur­renzen mit beamteten Familienangehörigen bzw. Ruhestandsbeamten aus? Diese und weitere Probleme wollen wir sachge­recht und zügig lösen.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Bezügesachbearbeiter im öffentlichen Dienst

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Meinungen

Themen

  • Kinder
  • TVÖD

Inhalte

Seminarinhalt: Familienzuschlag im öffentlichen Dienst

  1. Anspruchs­vor­aus­set­zungen für die familienpolitischen Bestandteile in den Bezügen der Beamten und Ruhe­standsbeamten im öffentlichen Dienst
  2. Beginn und Ende der Anspruchs­dauer nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG bzw. § 43 Abs. 1 Nr. 4 LBesG NRW
    • Aufnahme anderer Personen (z.B. Kinder) in den Haushalt
    • Ermittlung der „eigenen Mittel” der aufgenommenen Personen (soweit auf Grund gesetz­ge­be­ri­scher Maß­nahmen noch relevant)
  3. Koppelungen mit Kindergeldanspruch beim Kinder­anteil
  4. Erkennen und Lösen schwieriger Konkurrenzfälle
    • bei Ehegatten
    • bei Kindern
    • bei aufgenommenen Personen und gleich­ge­schlecht­lichen Lebenspartnerschaften
  5. Auswir­kungen von Teilzeit­arbeit auf die Höhe
  6. Wann ist der Ehegatte bzw. die andere anspruchs­be­rech­tigte Person im „öffentlichen Dienst” beschäftigt?
  7. Wann ist ein privater „sonstiger Arbeit­geber” dem öffentlichen Dienst gleich­ge­stellt?
  8. Darstellung der Problematiken
    • mit den „Gegenkonkurrenzregelungen”
  9. Überleitung von Beschäftigten in den TVöD / TV-Land
    • Infor­mation über das Schicksal der familienbezogenen Bestandteile
    • Übergangs­regeln für Besitz­stände - insbe­sondere Kinder­anteile
    • Auswir­kungen auf die Konkurrenzregelungen bei Beamten und Landes-/BAT-Beschäftigten


Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RR Burkard Götz ist Dozent an der Fachhoch­schule für öffentliche Verwaltung und Rechts­pflege, Meißen

Familienzuschlag im öffentlichen Dienst

420 € zzgl. MwSt.