Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    1 Monat

Die Schulung vermittelt in kompakter und verständlicher Form alle Kenntnisse, die die am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen für die Praxis benötigen. Beide Schulungstage schließen jeweils mit einem Fragentraining zur persönlichen Kontrolle des Kompetenzgewinns ab.

Die Schulung dient der Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung i.S.d. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und / oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen.

Die zweitägige Schulung erfüllt die Voraussetzungen zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK abzulegen.

Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre.

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Themen

  • Transport
  • Schulung
  • Schulungsnachweis
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • GbV
  • Adr/rid/adn
  • GGBefG
  • GGVSEB
  • Änderungen im ADR

Dozenten

Irene Meyer

Irene Meyer

Chem-Safe Consultants UG

Thomas Baier

Thomas Baier

Gefahrguttransport

Inhalte

!!! Verlängerung der Schulungsnachweise bis 30.09.2021 - Multilaterale Vereinbarung M324 als Reaktion auf die Einschränkungen durch das Coronavirus !!!
Danach bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Das bedeutet nach jetzigem Stand, dass Schulungen und Prüfungen zwecks Verlängerung dieser Schulungsbescheinigungen bis zum 30.09.2021 “nachgeholt” werden können. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigung wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1.10.2021 eine erneute IHK-Prüfung bestanden hat.

Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und/oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen. Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre.

Die zweitägige Schulung dient zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Schulungsraum abzulegen.

Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Seminarraum abzulegen! Bitte schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung Ihren gültigen EG-Schulungsnachweis zu.

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.
§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ...

Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte

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