Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde - nach Anlage 5 der TRGS 519
Seminar
In Oberhausen
Beschreibung
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Kursart
Seminar berufsbegleitend
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Oberhausen
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
1 Tag
• Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren;
Berufskrankheiten
• Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
• Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstungen
• Baustelleneinrichtung
• Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
• Hinweise zur Entsorgung
Wichtige Informationen
Dokumente
- 612-Asbest Anlage 5 2023.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen
TRGS 519 wird eine eintägige staatlich anerkannte
Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von 6 Jahren
absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen
Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar
2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten
ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden.
Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.
Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach
Anlage 4 A,B und C der TRGS 519.
Der Anmeldung muss eine Kopie der bereits erworbenen
Sachkunde beigefügt sein.
Lehrgangsentgelt:
215,00€ für Handwerksbetriebe
260,00€ für andere Berufsgruppen
Sachkunde nach
Anlage 4 A,B und C der TRGS 519.
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem
Zertifikat bescheinigt.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.
Sobald wir die Kontaktdaten des Nutzers, der sich für den Weiterbildungslehrgang interessiert, erhalten haben, setzen wir uns umgehend mit mit dem Interessenten per Telefon oder per E-Mail in Verbindung.
Meinungen
Themen
- Asbestsachkunde
- Anlage 5 der TRGS 519
- Entsorgung
- Gefahren und Risiken
- Asbestprodukte
- Gesundheitsgefahren
- Baustelleneinrichtung
- Berufskrankheit
- Asbestzement
- Sanierungsmaßnahmen
- Instandhaltung
- Abbruchsarbeiten
Dozenten
Norbert Scheulen
Asbest
BG Bau
Inhalte
INFORMATIONEN ZUM LEHRGANG
Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen TRGS 519 wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt. Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von 6 Jahren absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs. Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.
INHALTE
• Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren; Berufskrankheiten
• Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
• Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstungen
• Baustelleneinrichtung
• Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
• Hinweise zur Entsorgung
Zusätzliche Informationen
Kontaktperson: Dipl.-Ing. Dirk Schön
Tel: 0208 82055-76
dirk.schoen@hwk-duesseldorf.de
Fax: 0208 82055-99
Zur Anmeldung per Fax oder Post nutzen Sie bitte das angehängte pdf-Dokument.
Beachten Sie bitte auch den Hinweis zur Anmeldung
Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde - nach Anlage 5 der TRGS 519