Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen, Immissionen durch Kinder

Kurs

In Magdeburg

449 € MwSt.-frei

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Beschreibung

  • Kursart

    Intensiv-Workshop berufsbegleitend

  • Sprachen

    Deutsch

  • Ort

    Magdeburg

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    25.04.2024

Weiterbildung für NUR 449€ MwSt.-frei

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können. Gerichtet an: Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Karte ansehen
Maxim-Gorki-Str. 13, 39108
Uhrzeiten: 09.30 - 16.30 Uhr

Beginn

25.Apr. 2024Anmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs

Gerade in dicht besiedelten Gebieten, aber auch im Außen-bereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen.

Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maßgaben vor.

So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber gewerblichen Anlagen privilegiert.

Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 449€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L240425.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/L240425.ics

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  • Kinder
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  • Recht
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  • Fussball
  • Live
  • Konzerte
  • Gewerbe

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte


09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr I. Grundlagen des Öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts

  • Überblick über die wesentlichen Rechts-grundlagen
  • Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie, allgemeines Gefahrenabwehrrecht
  • Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen


11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen

  • Anwendungsbereich der 18. BImSchV
  • Abgrenzung zu FreizeitlärmRL Einzelfragen


12.45 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen

  • Rockkonzert – sehr seltene Störereignisse
  • Bolzplätze, Beachvolleyball- und Basketballplätze vs. Wohnnutzung

IV. Lärm von Gaststätten

  • Verhältnis Baugenehmigung/Genehmigung nach GastG
  • Freisitze
  • Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (EM 2024 etc.)


14.15 Uhr V. Lärm durch sonstige bauliche Anlagen, wie z.B. Biogasanlagen, Lebensmitteldiscounter

  • Anwendbarkeit der TA-Lärm
  • Vorbelastung/Gesamtbelastung
  • Schutz der Nachbarschaft durch drittschützende Nebenbestimmungen


15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr VI. Lärm durch Kinder

  • Maßstab für Beurteilung
  • Kindergärten
  • Spielplätze
  • „faktische Bolzplätze“


16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Zusätzliche Informationen

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