Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen, Immissionen durch Kinder
Kurs
In Magdeburg
Beschreibung
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Kursart
Intensiv-Workshop berufsbegleitend
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Sprachen
Deutsch
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Ort
Magdeburg
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
25.04.2024
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können. Gerichtet an: Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Wichtige Informationen
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Gerade in dicht besiedelten Gebieten, aber auch im Außen-bereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen.
Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maßgaben vor.
So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber gewerblichen Anlagen privilegiert.
Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 449€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L240425.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/L240425.ics
aber sicher!
Meinungen
Themen
- Kinder
- Insiderwissen
- Fachwissen
- Expertenwissen
- Freizeitlärm
- Sportanlagenlärm
- Lärm
- Gewerblich
- Anlagen
- Immissionen
- Recht
- Praxis
- BImSchG
- BImSchV
- Gaststätten
- Fussball
- Live
- Konzerte
- Gewerbe
Dozenten
Dozent/in Fachreferent/in
siehe Seminarthema
Inhalte
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr I. Grundlagen des Öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts
- Überblick über die wesentlichen Rechts-grundlagen
- Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie, allgemeines Gefahrenabwehrrecht
- Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen
- Anwendungsbereich der 18. BImSchV
- Abgrenzung zu FreizeitlärmRL Einzelfragen
12.45 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen
- Rockkonzert – sehr seltene Störereignisse
- Bolzplätze, Beachvolleyball- und Basketballplätze vs. Wohnnutzung
IV. Lärm von Gaststätten
- Verhältnis Baugenehmigung/Genehmigung nach GastG
- Freisitze
- Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (EM 2024 etc.)
14.15 Uhr V. Lärm durch sonstige bauliche Anlagen, wie z.B. Biogasanlagen, Lebensmitteldiscounter
- Anwendbarkeit der TA-Lärm
- Vorbelastung/Gesamtbelastung
- Schutz der Nachbarschaft durch drittschützende Nebenbestimmungen
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr VI. Lärm durch Kinder
- Maßstab für Beurteilung
- Kindergärten
- Spielplätze
- „faktische Bolzplätze“
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Zusätzliche Informationen
IWU – inn0vativ, wertig, unabhäng1g
In Präsenz, aber sicher!
in der Umwelthauptstadt Magdeburg
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