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Kurs

In Wuppertal ()

660 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Fuhrparkrecht Wer für den Fuhrpark im Unternehmen verantwortlich ist, steht ständig mit einem Bein vor Gericht. Denn rechtliche Fallstricke lauern an zahlreichen Stellen – und zwar längst nicht nur in der Straßenverkehrsordnung. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Und so drohen auch dem Fuhrparkverantwortlichen als Halter persönliche Konsequenzen wie Geldbußen, Eintragungen in die Verkehrs­sünderkartei, Verlust des Versicherungs­schutzes, zum Teil sogar Haftstrafen. Entsprechend wichtig ist es, die Haftung im zulässigen Umfang zu delegieren und dies so rechtssicher wie möglich zu dokumentieren.

Informieren Sie sich in diesem Seminar, was Sie als Fuhrparkverantwortlicher über Halterhaftungund Halter­verantwortung wissen müssen, welche Fallstricke in vertraglichen, berufsgenossenschaftlichen und strafrecht­lichen Vorschriften drohen, was im Zusammen­hang mit arbeits- und versicherungs­recht­lichen Fragen zu beachten ist, welche Risiken das neue Mindestlohn­gesetz für den Logistik­bereich birgt, wie Sie geeignete Strategien gegen eine Rechts­verfolgung in der Praxis umsetzen, wie Sie so ein rechtssicheres Fuhrparkmanagement im eigenen Unter­nehmen sicherstellen.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Fuhrpark- und Flottenmanager, Logistik- und Versandleiter Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal, die in das Fuhrparkmanagement involviert sind

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Inhalte

Seminarinhalt: Fuhrparkrecht

  1. Pflichtendelegation nach Ordnungs­widrigkeiten­gesetz und Strafgesetzbuch
    • Das Prinzip der persönlichen Verantwortung
    • Kontroll- und Dokumentationspflichten
  2. Halterpflichten beim Einsatz von Kraftfahrzeugen
    • Technischer Zustand der Kfz
    • Ladungssicherung und Überladung
    • Maut
    • Analoge und digitale Fahrtenschreiber
  3. Unternehmerpflichten beim Einsatz von Fahrpersonal
    • Fahrerlaubnis und Führerschein
    • Arbeitszeitrecht für Kraftfahrer nach Arbeitszeit­gesetz
    • Lenk- und Ruhezeiten nach VO(EG)561/06
    • Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonal­verordnung
    • Branchenspezifische Ausnahmen
    • Sonderprobleme (drogen- bzw. alkohol­auffällige Fahrer)
  4. Pflichten nach den Unfallverhütungs­vorschriften der Berufs­genossenschaften
  5. Pflichten beim Einsatz von Spediteuren und Fracht­führern
    • Auftraggeber­verantwortung nach Güterkraft­verkehrs- und Arbeitnehmer­entsende­gesetz
    • Neue Auftraggeber­verantwortung nach Fahrpersonal­verordnung
    • Auftraggeber­verantwortung nach Mindestlohn­gesetz
  6. Pflichten nach den neuen EG-Verordnungen 1071/09 und 1072/09 zum Markt- und Berufszugang
  7. Rechtliche Konsequenzen von Pflicht­verstößen
    • Kontrollpraxis von BAG, Polizei und Gewerbe­aufsicht
    • Verhalten in laufenden Ermittlungs­verfahren
    • Strategien in Bußgeld- und Straf­prozessen
    • Resultierende arbeitsrechtliche Frage­stellungen
  8. Dienstwagen ­vereinbarungen
    • Regelungen zur beruflichen und/oder privaten Nutzung
    • Sonstige Vereinbarungen im Dienstwagen­vertrag

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RA Detlef Neufang ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Fuhrparkrecht

660 € zzgl. MwSt.