DESC_CORTA
er Begriff "Beauftragte Personen" fällt in der Neufassung der GbV ab 1.1.2011 weg. Beauftragte Peronen waren solche, die im Auftrag des/der Unternehmers/in oder Inhabers/in eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten.Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Masse davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.Diese Forderung schließt die regelmäßige Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ein.
PUBLICO_OBJ
Alle Mitarbeiter/innen, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen.
REQUISITOS_DESC
Grundschulung gemäß Gefahrgutbeauftragten-Verordnung.
CERTIF_OTROS
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH.
PROGRAMA2
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen