Unternehmen, die regelmäßig mit
gefährlichen Gütern umgehen, sie
verpacken, verladen oder transportieren,
haben laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung
(GbV) einen Gefahrgutbeauftragten
zu bestellen. Innerhalb der Transportkette
von gefährlichen Gütern darf
niemand ohne entsprechende Schulung
bzw. Ein- und Unterweisung (durch den
Gefahrgutbeauftragten) tätig werden.
Neben dem Gefahrgutbeauftragten benennt die GbV die "beauftragte Person"
und sonstige verantwortliche Personen
mit den jeweiligen Schulungsanforderungen.
Praxisorientierte Vorbereitung für die IHK-Prüfung
Ziel dieses Lehrgangs ist es, Sie für die
vorgeschriebene IHK-Prüfung praxisnah
zu qualifizieren. Sie werden intensiv im
Umgang mit den relevanten Rechtstexten
geschult. Die kompetente Unterstützung
der Referenten und ausführliche Lehrgangsunterlagen
versetzen auch Einsteiger
in die Lage, am vierten Tag die
erforderliche IHK-Prüfung abzulegen
(optional).
Der nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis der IHK
ist fünf Jahre gültig.
Ihr Nutzen
- Sie kennen die rechtlichen Grundlagen
für den Gefahrgutbeauftragten und
den Gefahrguttransport.
- Sie wissen, wie die betriebliche Organisation
in Bezug auf den Umgang mit
Gefahrgütern aufgestellt sein muss.
- Sie sind mit den Anforderungen an
Fahrzeuge, Großpackmittel, Kennzeichen
und Beschriftungen vertraut.
- Sie kennen die Anforderungen an Fahrzeuge, Großpackmittel, Kennzeichen und Beschriftungen.
Die Schwerpunkte
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten,
Aufgaben
- Pflichten der Unternehmer
Schulungsanforderungen und
Ordnungswidrigkeiten
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
(GGBefG)
Geltungsbereich, Zuständigkeiten,
Pflichten gegenüber Überwachungsbehörde,
Ermächtigungen zum Erlass
von Ausnahmen und Sofortmaßnahmen
- Verkehrsträgerübergreifende
Vorschriften
GefahrgutausnahmeVO, KostenVO
- Sonstige Rechtsvorschriften
EU-Vorschriften, StVO, Richtlinien, Gefahrgutrecht, Verfolgung und Ahndung
von Verstößen, Maßnahmen zur Verhütung
von Risiken
- Klassen 1-9 des ADR
Gefährliche Güter und Gefahrklassen,
ausgeschlossene Güter, Zuordnung von
Gefahrklassen
- Aufbau und Systematik des ADR
Anlagen A und B, Teile, Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, Hinweise
zur Anwendung (Fallbeispiele)
- Anforderungen an Gefahrzettel, Kennzeichen und Beschriftungen
- Notwendige Unterlagen
Verantwortliche Erklärung, Beförderungspapier,
schriftliche Weisungen,
Prüfbescheinigung, Schulungsbescheinigung
- Verpackungsvorschriften
- Betriebliche Organisation
- Grundsätze beim Ablauf einer Gefahrgutbeförderung
Ihre Referenten
Thomas Baler
Polizeipräsidium Südosthessen
Martin Jahn
Offenbach
RA Ulrich Mann
GBK Gefahrgut Büro, Ingelheim
Teilnehmerkreis
Betriebsleiter oder deren Beauftragte,
Beauftragte, die sich für die Rolle des
Gefahrgutbeauftragten in ihrem Betrieb
qualifizieren müssen