Gefahrstoffbeauftragter (Dreitägiger Lehrgang basierend auf der Gefahrstoffverordnung)

Seminar

In Berlin

979 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Heute gilt: E-Learning in all seinen Facetten ist angekommen in der IHK.Weiterbildung. E-Learning-Komponenten sind integraler Bestandteil vieler IHK-Qualifizierungen: als lehrgangsbegleitende Community, als reines Online-Angebot oder – meistens – als Blended-Learning-Angebot, d. h. einer Mischform aus Präsenzunterricht und E-Learning. Die starke Präsenz der neuen Lehr- und Lernformen in der IHK-Weiterbildung macht ein eigenständiges Portal für diese Angebote überflüssig.Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang: WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Beschreibung:

Für die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte/r werden umfangreiche Fachkenntnisse benötigt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europäische Richtlinien (GHS-Verordnung, REACh-Verordnung) ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.



Hintergrund:

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26/10//02/ wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben durch REACh und GHS (CLP-Verordnung), umgesetzt. Die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers wurden deutlich verschärft.


Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Hierfür kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden.


Für die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte/r werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europäische Richtlinien (GHS-Verordnung, REACh-Verordnung) ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.


Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen.
Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.



Inhalte:




  • Europäische und nationale Rechtsvorschriften




    • REACh-Verordnung

    • Stoffrichtlinie

    • Zubereitungsrichtlinie

    • Beschränkungsrichtlinie

    • Agenzienrichtlinie

    • Chemikaliengesetz

    • Arbeitsschutzgesetz

    • Betriebssicherheitsverordnung

    • Biostoffverordnung

    • Chemikalienverbotsverordnung

    • Berufsgenossenschaftliches Regelwerk





  • Die Gefahrstoffverordnung




    • Gefahrstoffinformation

    • Gefährdungsbeurteilung

    • Schutzmaßnahmen

    • Organisatorische Maßnahmen

    • Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten





  • Was sind Gefahrstoffe? - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen


  • Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes


  • Unterscheidung von Gefahrstoff und Gefahrgut




  • Entsorgung von Gefahrstoffen




  • Anlagensicherheit, Explosionsschutz




    • Europäische Regelungen

    • Explosionsschutzmaßnahmen

    • Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen

    • Erstellung des Explosionsschutzdokuments





  • Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände


  • Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung




    • Schutzpflichten

    • Informationsbeschaffung §§ 7 bis/12/GefStoffV

    • Gefährdungsbeurteilung und Schutzstufen / TRGS 400, 402, /03/ 420 und 440

    • Rangfolge der Schutzmaßnahmen

    • Grenzwerte laut GefStoffV





  • Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen


  • Übung: Unterweisung der Mitarbeiter


  • Überwachungspflicht









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