Gepr. Bilanzbuchhalter/-in
Seminar
In Karlsruhe
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Karlsruhe
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer:1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestenszweijährige Berufspraxis oder3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.Die Berufspraxis muß in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichenFinanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten 2 Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben.
Bei Fragen zu den...
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Inhalte
Beschreibung des Seminars
Bilanzbuchhalter (Wochenendlehrgang)
Das Tätigkeitsfeld für Bilanzbuchhalter ist je nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens unterschiedlich. Die Bandbreite reicht vom Spezialisten bis zum Manager. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und stellen fest, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie ziehen Erkenntnisse aus der Bilanz eines Unternehmens und tragen diese als Bilanzanalyse bzw. Kritik der Unternehmensleitung vor. Somit können von ihrem Urteil und ihren Empfehlungen häufig die Entscheidungen der Geschäftsleitungen abhängen. Im Zugeder wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung.
Prüfungsteil A:
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
Finanzwirtschaftliches Management
Prüfungsteil B:
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Berichterstattung; Auswerten und interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muß in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen
Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten 2 Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Götz von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel./07/1/174-226 oder per E-Mail heike.goetz@karlsruhe.ihk.de.
Prüfungsteil A:
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
Finanzwirtschaftliches Management
Prüfungsteil B:
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Berichterstattung; Auswerten und interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
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