Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Mechatronik (Lehrgang und Prüfung durch IHK)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
-
Ort
Berlin
WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.(ohne Lernmaterial)Für Frühbucher 4.900,00 € (3 Monate vor Lehrgangsbeginn)Prüfungsgebühr gemäß Gebührenordnung der prüfenden Kammer
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Mechatronik
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Lehrgangsinhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik: Systemintegration, Technische Applikation, Kundenunterstützung
- Handlungsbereich Organisation: Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroni-ker/Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann,
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis
oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil„Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. zu den in Absatz 1 und Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin- Fachrichtung Mechatronik gemäߧ 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationgemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderenöffentlichrechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesen Kenntnisse den Anforderungen nach den§§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Quali-fikation soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Verordnungüber die Prüfung.Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
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