Grundlegende Qualifikationen- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische QualifikationHandlungsbereich"Schutz- und Sicherheitstechnik"- bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
Handlungsbereich"Organisation"- Kostenwesen
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Recht
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich"Führung und Personal"- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Teilnahmevoraussetzung (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikaitonen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxisoder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.oder4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,und2. zu den in Absatz (1) Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen (1) und (2) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/in Schutz und Sicherheit haben.(4) Abweichend von den in Absatz (1) und Absatz (2) Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bildungsziel des SeminarsMeister/innen für Schutz und Sicherheit planen und entwickeln betriebliche Sicherheits- und Ordnungsmaß-nahmen. Sie steuern einschlägige Arbeitsabläufe undüberwachen die Kosten der Arbeitsleistung. Beim Erstellen von Sicherheitsanalysen und-konzepten achten sie darauf, dass die technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, personellen und sozialen Rahmenbedingungen im jeweiligen Betrieb eingehalten werden. Bereits bestehende Schutz- und Sicherheitseinrichtungenüberprüfen sie auf Relevanz und Funktionstüchtigkeit.
Meister/innen für Schutz und Sicherheit arbeiten in privaten undöffentlichen Betrieben verschiedenster Branchenbereiche, z.B. in Wach- und Sicherheitsunternehmen, in Energieversorgungsunternehmen genauso wie in der Kraftfahrzeugindustrie, auf Flugplätzen oder bei der Bundeswehr. Sie sind sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen tätig.