Germanistik - Fächerübergreifend
Bachelor
In Hannover
Beschreibung
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Kursart
Bachelor
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Ort
Hannover
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Dauer
3 Jahre
(1) Allgemeines Studienziel ist der Erwerb gründlicher Fachkenntnisse und der Fähigkeit,mit den Methoden des Faches wissenschaftlichzu arbeiten. (2) Durch das Studium sollen fachwissenschaftliche und ggf. fachdidaktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden, die auf ein fachspezifisches, diversifiziertes Berufsfeld vorbereiten und für eine Tätigkeit in der Wissensvermittlung sowohl im schulischen alsauch im außerschulischen Bereich befähigen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Grundlegende Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Faches Deutsch im Rahmen des Fächerübergreifenden Bachelorstudiengan-
ges an der Universität Hannover ist die allgemeine Hochschulreife oder ein von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Meinungen
Inhalte
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf Grundlage der geltenden Prüfungsordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Faches Deutsch im Rahmen des Fächerübergreifenden Bachelorstudienganges an der Universität Hannover. Das den Modulen zugeordnete Lehrangebot ist dem semesterweise erscheinenden Lehrveranstaltungsverzeichnis zu
entnehmen.
Struktur des Studiums
(1) Das Studium des Fächerübergreifenden Bachelorstudienganges besteht aus einem Hauptfach (Major), einem Nebenfach (Minor), einem
Professionalisierungsbereich sowie zwei Praktika.
(2) Das Studium des Hauptfaches Deutsch umfasst Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 90 Kreditpunkten (CP) entsprechend
ECTS, das Studium des Nebenfaches Deutsch umfasst mindestens 50 CP. Die Lehrveranstaltungen sind in Modulen zusammengefasst, die jeweils mit mindestens einer Prüfungsleistung entsprechend der Prüfungsordnung abschließen.
(3) Das Studium des Hauptfaches schließt mit dem Modul „Bachelorarbeit im Fach Deutsch“ ab. Im Rahmen dieses Moduls wird eine vorbereiten-
de Lehrveranstaltung besucht.
(4) Der Professionalisierungsbereich setzt sich aus den beiden Teilbereichen Schlüsselqualifikationen und Erziehungswissenschaft zusammen.
(5) Im Teilbereich Schlüsselqualifikationen werden Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die grundlegend für die verschiedenen Berufsfelder
sind, wie z.B. Fremdsprachenkompetenzen, Medien- und EDV-Kompetenzen, Kommunikations- und Interaktionskompetenzen etc. Lehrveranstaltungen für das Modul Schlüsselqualifikationen werden u.a. im Fachsprachenzentrum, im Rechenzentrum, in einigen Fachbereichen, aber z.T. auch im Fach selbst angeboten. Das Lehrangebot wird an den Mitteilungstafeln der Fächer und auf den Internetseiten des Studienganges bekannt gegeben. Die erforderlichen Kreditpunkte sind durch Studienleistungen nachzuweisen.
(6) Im Teilbereich Erziehungswissenschaft werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten der Pädagogik und Psychologie vermittelt, die auf schulische oder andere Berufsfelder in der Bildung, Ausbildung und Wissensvermittlung vorbereiten. Das Lehrangebot wird im Institut für Erzie-
hungswissenschaft und im Institut für Psychologie und Soziologie in den Erziehungswissenschaften erbracht. Das Modul „Grundwissen Erziehungs-
wissenschaft/Psychologie“ ist obligatorisch für Studierende, die einen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien anstreben, und wird mit
Prüfungsleistungen entsprechend der Prüfungsordnung abgeschlossen. Studierende, die ein anderes Berufsziel anstreben, können stattdessen
ein fachwissenschaftliches Modul etwa desselben Umfanges ableisten.
Praktika
(1) Im Bachelor-Studium sind insgesamt zwei vierwöchige Praktika nachzuweisen.
(2) Ein Praktikum, das zum Modul Schlüsselqualifikationen gehört, dient der ersten Erkundung für das Fach relevanter Berufsfelder. Einen Praktikumsplatz suchen sich die Studierenden in Eigenverantwortung. Nach Abschluss ist ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. acht Seiten anzu-
fertigen, der der zuständigen Studiendekanin, dem Studiendekan oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person vorzulegen ist. Diese oder dieser bescheinigt die Vergabe der Kreditpunkte, sofern der Praktikumsbericht den Anforderungen entspricht. Die Bescheinigung ist dem Prüfungsausschuss oder der von ihm beauftragten Stelle vorzulegen.
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.
(2) Die Studienzeit, in der das Studium in der Regel abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich der Phase, in der die Bachelorarbeit verfasst wird, 6 Semester (Regelstudienzeit).
Bewerbung frist - 15.07.2009
Zusätzliche Informationen
Germanistik - Fächerübergreifend