Geschäftsgebühr und Anrechnung nach dem RVG
Seminar
In Husum
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Husum
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Unterrichtsstunden
6h
Die Geschäftsgebühr ist die wohl komplizierteste Gebühr im RVG. Die Bemessung der Gebühr, Durchsetzung gegenüber Versicherern und Anrechnungsprobleme sind tägliche Fragen der Praxis. Die Referentin, Sabine Jungbauer, wird daher ein ausführliches Seminar zur Geschäftsgebühr abhalten, um das Thema umfassend darzustellen. Es wird auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung eingegangen. Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an RA-Fachangestellte, Rechtsfachwirte, Rechtsanwälte.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Vorkenntnisse im RVG sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
Meinungen
Dozenten
Sabine Jungbauer
gepr. Rechtsfachwirtin
Die Referentin besitzt eine 25-jährige Berufserfahrung. Sie war 13 Jahre in einer renommierten Medien- und Sportrechtskanzlei tätig und arbeitet zur Zeit in einer international tätigen Patent- und Markenrechtskanzlei. Hier ist Sie für Kostensachen und Zwangsvollstreckung zuständig. Sie verfügt über umfangreiches praktisches Wissen, das sie lebendig in ihre Seminare einbringt. Sie ist seit 1992 aktiv im Prüfungs- und Ausbildungswesen tätig. Zahlreiche Veröffentlichungen von Fachliteratur.
Inhalte
Die Geschäftsgebühr ist die wohl komplizierteste Gebühr im RVG. Die Bemessung der Gebühr, Durchsetzung gegenüber Versicherern und Anrechnungsprobleme sind tägliche Fragen der Praxis. Die Referentin, Sabine Jungbauer, wird daher ein ausführliches Seminar zur Geschäftsgebühr abhalten, um das Thema umfassend darzustellen. Selbstverständlich wird sowohl auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung als auch auf etwaige gesetzliche Änderungen zur Anrechnung eingegangen.
Schwerpunkte:
- Ausschöpfung des Rahmens 0,5 bis 2,5
- Ermessensausübung durch RA/RAin
- Darstellung der Kriterien Umfang und Schwierigkeit
- Tätigkeitsliste in Unfallsachen
- Rechtsprechung zu einzelnen Rechtsgebieten
- Anrechnung der Geschäftsgebühr
- bei identischen Streitwerten
- bei unterschiedlichen Streitwerten
- bei späterer PKH
- bei späterem Anfall einer Differenzverfahrensgebühr
- im Kostenfestsetzungsverfahren
- Änderungen zur Anrechnung durch § 15a RVG-E
- Geltendmachung der Geschäftsgebühr auf Klägerseite
- Geltendmachung der Geschäftsgebühr auf Beklagtenseite
- Beispielrechnungen und Besprechung der Lösung mit den
- Teilnehmern
Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 24
Geschäftsgebühr und Anrechnung nach dem RVG