Kurs derzeit nicht verfügbar
Gläubigerrechte in der Insolvenz
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
-
Kursart
Kurs
-
Dauer
1 Tag
Zum Seminar Gläubigerrechte in der Insolvenz Statistiker ermitteln gelegentlich bedauernd den volkswirtschaftlichen Wertverlust durch Insolvenzen. Gleichzeitig aber sind alle Wirtschaftswissenschaftler der Meinung, dass Insolvenzen „wertvolle Reinigungsprozesse” sind. Sie werden jedoch sagen: Aber nicht zu meinen Lasten! Dieses Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, zu jeder Zeit, ob im Vorfeld, während des Eröffnungsverfahrens oder im eröffneten Insolvenzverfahren, das „Was?", "Wann?" und "Wie?” parat zu haben. Im Seminar am Vortag geht es um die einzelnen Instrumente und Rechte. Wir sagen Ihnen hier, wie Sie diese richtig einsetzen. Oft werden nämlich die Sicherungsrechte nicht richtig geltend gemacht und auch Forderungsanmeldungen werden sehr oft verpatzt. Das muss nicht sein.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Mitglieder der Unternehmensleitung Verantwortliche Mitarbeiter des Finanzwesens Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung Verantwortliche Mitarbeiter der Rechtsabteilungen
Meinungen
Inhalte
- Forderungsdurchsetzung
- unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
- nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- nach Überleitung in das Restschuldbefreiungsverfahren (natürliche Person)
- nach Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Vertragsabschlüsse
- unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
- nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Sicherheitenstellung und Sicherheitenverwertung
- unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
- nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzanfechtung von kongruenten und inkongruenten Sicherungen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
- nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzanfechtung von Vollstreckungsmaßnahmen und Rückschlagsperre
- Anhängige Rechtsstreite
- unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
- nach Insolvenzantragstellung
- nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
- nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Zusätzliche Informationen
Gläubigerrechte in der Insolvenz