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Gläubigerrechte in der Insolvenz

Kurs

In Wuppertal ()

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Gläubigerrechte in der Insolvenz Statis­tiker ermitteln gelegentlich bedauernd den volks­wirt­schaft­lichen Wertverlust durch Insolvenzen. Gleich­zeitig aber sind alle Wirtschafts­wis­sen­schaftler der Meinung, dass Insolvenzen „wertvolle Reinigungsprozesse” sind. Sie werden jedoch sagen: Aber nicht zu meinen Lasten! Dieses Seminar versetzt die Teilnehmer in die Lage, zu jeder Zeit, ob im Vorfeld, während des Eröffnungsverfahrens oder im eröffneten Insolvenzverfahren, das „Was?", "Wann?" und "Wie?” parat zu haben. Im Seminar am Vortag geht es um die einzelnen Instrumente und Rechte. Wir sagen Ihnen hier, wie Sie diese richtig einsetzen. Oft werden nämlich die Sicherungsrechte nicht richtig geltend gemacht und auch Forderungsanmeldungen werden sehr oft verpatzt. Das muss nicht sein.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Mitglieder der Unternehmensleitung Verantwortliche Mitarbeiter des Finanzwesens Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung Verantwortliche Mitarbeiter der Rechtsabteilungen

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Inhalte

Seminarinhalt: Gläubigerrechte in der Insolvenz

  1. Forderungsdurchsetzung
    • unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
    • nach Insolvenzantragstellung
    • nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
    • nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    • nach Überleitung in das Restschuldbefreiungsverfahren (natürliche Person)
    • nach Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens
  2. Vertragsabschlüsse
    • unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
    • nach Insolvenzantragstellung
    • nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
    • nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  3. Sicherheitenstellung und Sicherheitenverwertung
    • unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
    • nach Insolvenzantragstellung
    • nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
    • nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Insolvenzanfechtung von kongruenten und inkongruenten Sicherungen
  4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
    • nach Insolvenzantragstellung
    • nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
    • nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Insolvenzanfechtung von Vollstreckungsmaßnahmen und Rückschlagsperre
  5. Anhängige Rechtsstreite
    • unmittelbar vor Insolvenzantragstellung
    • nach Insolvenzantragstellung
    • nach Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen
    • nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RA Wolfgang Breuer ist Fach­anwalt für Steuer- und Insolvenz­recht, Insolvenzverwalter, Sanierungsberater, Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenz- u. Schiedsgerichtswesen e. V., Fachbuchautor: u.a. Insolvenzrechts-Formularbuch, Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung.

Gläubigerrechte in der Insolvenz

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