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Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Lehrgang Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungsverordnungen und aktuell angepasste Verwaltungsvorschriften bringen ständig Neuerungen. Hinzu kommen andere Gesetze, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Beihilferecht haben. Für den Sachbearbeiter wird es dadurch immer schwieriger, die aktuelle Rechtslage mit den vielen Änderungen, Verzweigungen und teilweisen Besitzstandswahrungen zu beherrschen. Dieser zweiteilige Lehrgang richtet sich an alle, die einen Einstieg in das Beihilferecht NRW suchen oder ihr Wissen grundlegend strukturieren möchten. Übungsteile verfestigen den umfangreichen Stoff für die tägliche Praxis am Arbeitsplatz!
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Personen, die in der Beihilfebearbeitung eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen und noch nicht an einem Grundlagenseminar teilgenommen haben, sowie Rechnungsprüfer und Personalsachbearbeiter als Berater „vor Ort”. Die BVO NRW wenden an z.B.: Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen, Krankenhäuser, AOK öffentliche Versicherungsunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen Abrechnungs-Service-Unternehmen
Meinungen
Themen
- Recht
Inhalte
Teil 1:
- Beihilfeordnung NRW mit Verwaltungsvorschriften
- Überblick über die maßgeblichen Rechtsvorschriften
- Rahmenbedingungen zur Zahlung einer Beihilfe
- Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren
- Begriff der Notwendigkeit und Angemessenheit
- Auswirkung der verschiedenen Versicherungsverhältnisse auf die Höhe der Beihilfe; insbesondere unter Beachtung der Bestimmungen des § 3 BVO
- Berechnung der Kostendämpfungspauschale
- Höchstbetragsberechnung
- Beihilfenverordnung für Tarifbeschäftigte (BVOTb)
- insbesondere Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten, z.B. bei Zahnersatz
- Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
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Krankenhausbehandlungen
(Besonderheiten bei Privatkliniken) - Zahnärztliche Behandlung (z. B. Implantatversorgung)
- Ambulante Psychotherapie
- Arzneimittel
- Hilfsmittel
- Stationäre und ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen
- Praktische Beispiele unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
Zusätzliche Informationen
Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW