Häufige Fehler bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
In Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November statt. Besteht noch keine SBV, kann jederzeit eine Wahl eingeleitet werden. Die gewählte SBV hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Wahl der SBV sind allerdings sehr formalistisch. Den Teilnehmern des Seminars werden die zu beachtenden Wahlvorschriften anschaulich erläutert, um Fehler bei der Wahl der SBV von vornherein zu vermeiden.
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Häufige Fehler bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung