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Haftungsrecht für Betreuer
Seminar
In ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
8h
Haftung ggü. dem Betreuten gem. § 1833 BGB, Maßstäbe und Beispiele. Pflichten des Betreuers ggü. dritten Beteiligten. Delegation von Betreuertätigkeiten und Verantwortlichkeit. Haftung des Betreuers wegen Aufsichtspflichtverletzung. Geschäftsführung ohne Auftrag. Haftung nach sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Besonderheiten bei der Amtshaftung. Haftung für Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigte. Haftpflichtversicherung, Leistungsumfang und Ausschlüsse. Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers. Gerichtet an: Mitarbeiter/innen in Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen, Berufsberater/innen, Mitarbeiter/- und Sozialarbeiter/innen von Heimen
Meinungen
Dozenten
Edda Krille
Rechtsanwältin f. Sozial und Mietrecht
Klaus-Dieter Adamski
Dipl. Staatswissenschaftler
Inhalte
Betreuer/innen haften für Schäden, die sie den betreuten Personen gegenüber verursachen. Haftungstatbestände können auch bei Unterlassung der gebotenen Pflichten erfüllt sein. Im Mittelpunkt des Seminars steht neben den Grundlagen des BGB-Haftungsrechtes sowie der haftpflichtversicherungsrechtlichen Bestimmungen auch die Vorbeugung von Schadensfällen.
Haftungsrecht für Betreuer