Kurs derzeit nicht verfügbar

HOAI 2013; Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten- und Ingenieurleistungen

Seminar

In Berlin ()

490 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

Gerichtet an: freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber, Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.

Hinweise zu diesem Kurs

In diesem Seminar soll den Teilnehmern das Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten und Ingenieurleistungen näher gebracht werden.

An freiberufliche Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber, Rechtsanwälte und Sachverständige und viele mehr.

PAN-Seminare bietet seinen Kunden kleine Seminargruppen, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen. Außerdem bieten wir praxisnahe Aufarbeitungen der Inhalte.

Nachdem Sie Informationen angefordert haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Kontakt setzten und Ihnen weitere Unterlagen zukommen lassen.

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • HOAI 2013
  • Architektur Bauingenieurwesen
  • Architektur
  • Ingenieur/ Ingenieurin
  • Planung
  • Baurecht
  • Projektmanagement Bau
  • Projektmanagement
  • Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w)

Dozenten

Horst Gabelmann

Horst Gabelmann

Baurecht

Inhalte

  • Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 wurde am 16. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2276 veröffentlicht und ist somit am17. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder, die noch aus den 70er Jahren stammen. In den einzelnen Leistungsbildern wurden die Grundleistungen und besondere Leistungen je Leistungsphase nebeneinander abgebildet. Die Honorartafelwerte wurden angepasst und im Mittel um rund
    17 % erhöht. Auch wurde in der HOAI die derzeit aktuelle Planungswirklichkeit berücksichtigt. Des Weiteren wurde der Begriff „mitverarbeitende Bausubstanz“ als Bestandteil der anrechenbaren Kosten wieder eingeführt und folgerichtig die Obergrenzen für die Umbau- und Modernisierungszuschläge reduziert. Daneben wurde die HOAI in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil gegliedert. Auch künftig bleibt es bei der Honorarermittlung nach dem Kostenberechnungs-Modell. Zeithonorar-Regelungen sowie Regelungen zu Projektmanagement-Leistungen sind auch künftig nicht mehr Gegenstand der HOAI.

  • Inhaltlich werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 16 HOAI), der Flächenplanung (§§ 17 bis 32), der Objektplanung (§§ 33 bis 48 HOAI), der Fachplanung (§§ 49 bis 56 HOAI) sowie die Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 57 und 58) systematisch erläutert und schwerpunktartig aufgezeigt.

  • Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispiele werden intensiv behandelt und sind außerdem Gegenstand der Seminarunterlagen.

  • Auch der jüngsten Rechtsprechung des BGH wird mit Hinweis auf die sog. „Steinfort-Tabellen“ besonderer Raum gewidmet und die daraus zuziehenden Folgerungen anhand der Musterverträge näher erläutert. Schließlich können Entscheidungen der OLG´s vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen auf dem Gebiet des Honorarrechts stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Fall-Beispiele aus der jüngsten Honorarpraxis adäquat dargestellt werden.

  • Tipps zum HOAI-gerechten Abschluss von Verträgen und deren Abwicklung sind ebenfalls Gegenstand der Erläuterungen.

  1. Welche Grundlagen gelten für das Honorarrecht nach der neuen HOAI 2013?
  2. Was ist bei den Allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 16 HOAI zu beachten?
  3. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Honorarermittlung und welche Bedeutung kommt der Kostenberechnung zu?
  4. Welche Grundsätze sind bei der „mitverarbeitenden Bausubstanz“ sowie der Neuregelung „Umbauzuschlag“ zu beachten?
  5. Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen bei freiberuflichen Leistungen Angebote eingeholt werden?
  6. Welche Systematik kann den Leistungsbildern Objektplanung (§§ 33 bis 48 HOAI) oder der Fachplanung (§§ 49 bis 56 HOAI) entnommen werden?
  7. Nach welchen Prinzipien müssen Verträge und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen i.S. der HOAI gestaltet werden und wie hat die Bewertung der Teilleistungen gem. jüngster BGH-Rechtsprechung zu geschehen?
  8. Wie ermittelt sich eine HOAI- konforme Vergütung und gestaltet sich eine prüffähige Honorar-Rechnung?

Die Seminarunterlagen enthalten außerdem Musterverträge mit Allgemeinen Vertragsbedingungen,
HOAI- Tabellen sowie Beispiele über HOAI- konforme Vergütungsberechnungen!

HOAI 2013; Honorar- und Vertragsrecht bei Architekten- und Ingenieurleistungen

490 € zzgl. MwSt.