Human Resource Management
Master
In Regensburg
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Regensburg
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Dauer
1 Jahr
Ziel des Studiums ist es, die Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden auf dem Gebiet des betrieblichen Personalmanagements zu vermitteln. Gerichtet an: Absolventen eines akademischen Erststudiums sowohl der Wirtschaftswissenschaften als auch anderer Studiengänge. Quereinsteiger aus der beruflichen Praxis mit akademischem Erstabschluss
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
(1) (a) Der Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudienganges oder der Abschluss eines einschlägigen Diplomstudienganges
mit jeweils mindestens 210 Leistungspunkten (ECTS-Punkten).
(b) Absolventen von Bachelorstudiengängen mit weniger als 210 ECTS-Punkten erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Leistungspunkte vor Eintritt in den Masterstudiengang in geeigneten Lehrveranstaltungen der beiden Fachhochschulen nachzuerwerben. Das Nähere regelt der Studienplan....
Meinungen
Inhalte
Das betriebliche Personalmanagement steht im Zeichen des technologischen, ökonomischen und sozialen Wandels vor schwierigen Aufgaben. Nur über eine zunehmende Professionalisierung im HR-Bereich lassen sich die künftigen Herausforderungen meistern.
Ziel des Studiums ist es, die Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden auf dem Gebiet des betrieblichen Personalmanagements zu vermitteln.
Das Studium ist ein Vollzeitstudium und umfasst drei Semester mit den Modulgruppen:
- Strategisches und internationales Human Resource Management (HRM)
- Rechtliche und administrative Fragen des HRM
- Instrumente der Personalpolitik
- Mensch und Organisation
Der innovative Studiengang ist einmalig in Bayern und wird gleichberechtigt getragen von den Hochschulen Amberg-Weiden, Deggendorf und Regensburg.
An den Hochschulen in Bayern ist ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich. Studienbeginn ist der 01. Oktober jeden Jahres.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester (1. Semester, höheres Semester, Master; Beginn: 1. Oktober): Ende April bis 15.Juni (Ausschlussfrist!).
Bewerbungsfrist für das Sommersemester (nur höheres Semester oder Master; Beginn: 15. März): 15. November bis 15. Januar (Ausschlussfrist!).
Voraussetzungen:
(c) Absolventen von Diplom-Studiengängen können sich einschlägige Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission. Die anrechenbaren Leistungen dürfen nicht aus den Leistungen sein, die zu den 210 ECTS-Punkten des Erststudiums zählen; sie müssen sich aus zusätzlichen
Leistungen ergeben.
(2) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit dem Gesamturteil „gut bestanden“ oder besser abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss oder das Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 3. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission.
(3) Die fachliche Eignung für dieses Studium ist im Rahmen eines Eignungsverfahrens nach § 3 nachzuweisen.
(4) Der Bewerber wird durch Beschluss der Prüfungskommission zugelassen.
Zusätzliche Informationen
Human Resource Management