ICT-Applikations-Entwickler/in mit eidg. Fachausweis
Kurs
In Lugano (Schweiz)
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Lugano (Schweiz)
Als ICT-Applikationsentwickler/in mit eidgenössischem Fachausweis sind Sie für die Entwicklung und Wartung von Informatik-Anwendungen und - Programmen (Applikationen) verantwortlich. Sie analysieren komplexe Problemstellungen von Geschäftsprozessen und realisieren mit einem Team von Programmierer/innen entweder die komplette Applikation oder Teile davon. Ihr Verantwortungsbereich umfasst den gesamten Entwicklungsprozess, von der Erstellung des konzeptionellen Designs bis zur Umsetzung des Endprodukts. Auch gehört das Überwachen und Gewährleisten der Informatiksicherheit zu Ihren Aufgaben. Um einen energieeffizienten Betrieb sicherzustellen, berücksichtigen Sie dabei einen möglichst schonenden Einsatz aller vorhandenen Ressourcen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Software-Entwickler/in bei ICT-Dienstleistern oder ICT-Anwender- UnternehmenBerufsleute, die in der IT oder im IT-Umfeld tätig sind und einen höheren eidgenössischen Abschluss anstrebenProjektleiter in Entwicklungsprojekten
Meinungen
Inhalte
DAS ZENTRUM SCUOLA CLUB MIGROS PRäSENTIERT DAS FOLGENDE PROGRAMM, MIT DEM SIE IHRE KOMPETENZEN STäRKEN SOWIE IHRE GESTECKTE ZIELE ERREICHEN KöNNEN. IN DEM KURS ZU DIESER SCHULUNG GIBT ES VERSCHIEDENE MODULE ZUR AUSWAHL UND SIE KöNNEN MEHR üBER DIE ANGEBOTENEN THEMATIKEN ERFAHREN. EINFACH ANMELDEN UND ZUGANG ZU DEN FOLGENDEN THEMEN ERHALTEN.
- Projektmanagement
- ServiceManagement
- System Engineering
- IT-Security
- Betriebswirtschaftslehre
- Applikationsentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Prüfungsvorbereitung
- interne Semesterprüfungen und interne Schlussprüfung
Zusätzliche Informationen
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in nachweisen kann und über mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Applikationsentwicklung verfügt oder b) entweder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), davon mindestens zwei Jahre in der Applikationsentwicklung verfügt oder c) mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) nachweist, davon mindestens zwei Jahre in der Applikationsentwicklung.
ICT-Applikations-Entwickler/in mit eidg. Fachausweis