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Industrieemissionen-Richtlinie (IED) Neue Regeln für Industrieanlagen und Überwachungsbehörden

Seminar

In Magdeburg ()

259 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Unterrichtsstunden

    5h

  • Dauer

    1 Tag

IED, IVU, Genehmigungsverfahren, Anlagen, BImSchG

Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).

Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland. Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Zu nennen sind folgende Stichworte:

- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV („G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog. Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)

- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)

- Änderungen von Genehmigungsverfahren (9. BImSchV, IZÜV)

- Höhere Anforderungen an Transparenz (Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und Überwachungsprotokollen)

- Regelmäßige Umweltinspektionen (geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)

- Bericht über den Ausgangszustand (neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie Grundwassersanierungspflichten)

Wichtige Informationen

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Hinweise zu diesem Kurs


Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).

Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland.

Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.


Das Seminar wendet sich an Sie als Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie für Umweltbelange zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Ingenieurbüros, einschließlich Umweltbeauftragte, sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, und Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

keine, nur fachliches Interesse

Zu nennen sind folgende Stichworte:
- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV
(„G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog.
Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)
- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den
Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)
- Änderungen von Genehmigungsverfahren
(9. BImSchV, IZÜV)
- Höhere Anforderungen an Transparenz
(Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und
Überwachungsprotokollen)
- Regelmäßige Umweltinspektionen
(geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)
- Bericht über den Ausgangszustand
(neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie
Grundwassersanierungspflichten)


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.


Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)



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Meinungen

Themen

  • Recht
  • Verwaltung
  • Deutschland
  • WHG
  • Fachwissen
  • Expertenwissen
  • Insiderwissen

Dozenten

Dozent/in Fachreferent/in

Dozent/in Fachreferent/in

siehe Seminarthema

Inhalte

Mit Wirkung zum 2. Mai 2013 ist die europäische Industrieemissionen-Richtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt worden. Geändert haben sich dadurch eine Reihe von Vorschriften, u.a. im BImSchG und WHG sowie im untergesetzlichen Regelwerk (z.B. 4., 9., 13., 17. BImSchV, IZÜV).

Betroffen von der IED sind ca. 52.000 Anlagenbetreiber in Europa und ca. 9.000 Anlagenbetreiber in Deutschland. Viele Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen sich auf das neue Recht umstellen. Die IED stellt zudem große Herausforderungen an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Zu nennen sind folgende Stichworte:

- Grundlegend neue Systematik der 4. BImSchV („G“, „V“ und „E“-Anlagen; Abschaffung der sog. Spalte 1- bzw. Spalte 2-Anlagen)

- Verbindliche Anpassung von IED-Anlagen an den Stand der Technik (BVT-Schlussfolgerungen)

- Änderungen von Genehmigungsverfahren (9. BImSchV, IZÜV)

- Höhere Anforderungen an Transparenz (Veröffentlichung von Genehmigungsbescheiden und Überwachungsprotokollen)

- Regelmäßige Umweltinspektionen (geänderte Überwachungspflichten für die Verwaltung)

- Bericht über den Ausgangszustand (neue Dokumentationspflichten sowie Boden- sowie Grundwassersanierungspflichten)

Zusätzliche Informationen

Das Seminar wendet sich an Sie  als Betreiber von BImSchG-Anlagen sowie für Umweltbelange zuständige Mitarbeiter in Unternehmen, Ingenieurbüros, einschließlich Umweltbeauftragte, sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, und Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

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259 € MwSt.-frei