Seminar

In Frankfurt Am Main

980 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Frankfurt am main

  • Dauer

    2 Tage

Das Bundesdatenschutzgesetz vom 23. Mai 2001 / 26. August 2006GrundzügeDefinitionen (§3)Straf- und Bußgeldvorschriften (§43, §44)Der DatenschutzbeauftragtePersönliche VoraussetzungenSeine Stellung im UnternehmenDie Aufgaben des DatenschutzbeauftragtenPrüfung des Verfahren.. Gerichtet an: Alle die sich in die Thematik des Datenschutzes einarbeiten möchten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Friedrichstraße 10-12, 60323

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Dozenten

Dipl.-Volksw. Friedhelm Wolf

Dipl.-Volksw. Friedhelm Wolf

Datenschutz

Dr. Hans-Jürgen Schaffland

Dr. Hans-Jürgen Schaffland

Datenschutz

Inhalte

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den Änderungen von 2009/2010

  • Grundzüge
  • Herausarbeiten der für die Praxis relevanten Vorschriften
  • Erläuterung dieser Vorschriften

Der Datenschutzbeauftragte

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Seine Stellung im Unternehmen
  • Sein Selbstverständnis

Die 20 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten - jeweils mit Hinweisen zur rationellen Erfüllung

  • Prüfung des Verfahrens beim Erheben (§ 4 Abs. 2 und 3) und der Zweckbindung beim Erheben (§ 28 Abs. 1)
  • Prüfung der Zulässigkeit des Erhebens, Verarbeitens und Nutzens von Daten (§ 4 Abs. 1, insb. i. V m. § 28)
  • Sonderregelung Beschäftigtendatenschutz
  • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Werbung
  • Prüfung von Scoring-Systemen (§ 6a, 28b)
  • Durchführung von Vorabkontrollen (§ 4d Abs. 5)
  • Prüfung, ob Benachrichtigungspflichten bestehen (§ 33)
  • Bearbeiten von Auskunftsersuchen (§ 34)
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5)
  • Schulung der Mitarbeiter in Datenschutzfragen (§ 4g Abs.1 Satz 5 Nr. 1)
  • Informationspflichten bei Datenschutzpannen (§ 42a)
  • Datenverarbeitung im Auftrag
  • Abgrenzung zur Funktionsübertragung (§ 28)
  • Vertragliche Anforderungen
  • Vereinbarung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
  • Besonderheiten aufgrund der Änderungen des BDSG im September 2009
  • Sonderfälle Outsourcing und „Cloud Computing"
  • Prüfung der technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und bei Datenverarbeitung im Auftrag (§ 9 und Anlage zu § 9)
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der DV-Programme (§ 4g Abs. 1 Satz 5 Nr. 1)
  • Führen von Übersichten (§ 4g Abs. 2 Satz 1)
  • „Verfügbarmachung" des externen Verfahrensverzeichnisses für jedermann (§ 4g Abs. 2 Satz 2)
  • Prüfung der Videoüberwachungsanlagen (§ 6b)
  • Prüfung der Nutzung automatisierter Abrufverfahren (§ 10)
  • Mobile Speicher- und Verarbeitungsmedien (§ 6c)
  • Grenzüberschreitender Datenverkehr mit Drittstaaten (§§ 4b/4c)

Nutzen:

  • Sie erhalten einen praxisrelevanten Überblick über das Bundesdatenschutzgesetz; es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
  • Sie erfahren, wie die für Sie relevanten Regelungen praktisch anzuwenden sind.
  • Sie werden in die Lage versetzt, den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter gerecht zu werden.

Sie treffen:

  • Alle die sich in die Thematik des Datenschutzes einarbeiten möchten.

Intensiv-Training für Datenschutzbeauftragte

980 € zzgl. MwSt.