Kostenbeteiligung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Berechnung von Kostenbeiträgen bei Gewährung Wirtschaftlicher Jugendhilfe für teil- und vollstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen (§§ 90 - 97a SGB VIII)

Seminar

In Frankfurt

320 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Frankfurt

  • Dauer

    2 Tage

Im Seminar werden Gesetzesgrundlagen auf dem Stand des KJVVG vermittelt und aktuelle Rechtsprechungen ausgewertet. Anhand von praktischen Übungen vertiefen die Teilnehmer ihre Fähigkeit, Berechnungen von Kostenbeteiligungen vorzunehmen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt (Hessen)

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Schwerpunkte: Pauschalierte Kostenbeteiligung/Berechnung eines zumutbaren Beitrages sowie Zuschusses bei Tagespflege und Kindertagesstättenbetreuung (§ 90 Abs. 3 u. 4 SGB VIII) - kurzer informativer Überblick Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen (§§ 91 ff. SGB VIII) Kostenbeitragspflichtige Personen (§ 92 Abs.1 SGB VIII) Heranziehung aus Vermögen der jungen Volljährigen (§ 92 Abs.1a SGB VIII) Erlass/Änderung/Aufhebung eines Kostenbeitragsbescheides (§ 92 Abs.2 SGB VIII) Beginn der Beitragspflicht, Mitteilung über die Kostenbeitragspflicht (§ 92 Abs. 3 SGB VIII) Heranziehungsverbot/Härtefallprüfungen (§ 92 Abs.4 und 5 SGB VIII) Definition und Berechnung des Einkommens sowie Umgang mit zweckgleichen Leistungen (§ 93 SGB VIII) Berechnung des Kostenbeitrags anhand der Kostenbeitragstabelle und der KostenbeitragsVO; Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten Einsatz des Kindergeldes (§ 94 Abs.3 SGB VIII) Auskunftspflicht (§ 97a SGB VIII)

Zusätzliche Informationen

1029JUE040N-O

Kostenbeteiligung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Berechnung von Kostenbeiträgen bei Gewährung Wirtschaftlicher Jugendhilfe für teil- und vollstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen (§§ 90 - 97a SGB VIII)

320 € zzgl. MwSt.