Krankheit und Kündigung
Seminar
In Paderborn und Bielefeld
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Unterrichtsstunden
24h
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Dauer
2 Tage
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Beginn
nach Wahl
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade auch in Zeiten guter wirtschaftlicher Unternehmenszahlen stellen krankheitsbedingte Ausfallzeiten ein erhebliches Konfliktpotenzial dar. Dabei werden die Ursachen und Konsequenzen allerdings sehr unterschiedlich bewertet. Festzuhalten ist, dass Krankheit als Kündigungsgrund wieder stärker in den Vordergrund gerückt ist und für manche Beschäftigte immer mehr zur Bedrohung wird.
In diesem Seminar geht es nicht nur um die krankheitsbedingte Kündigung selbst sondern auch um alle Fragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis. Insbesondere wird darauf eingegangen, wie krankheitsbedingte Kündigungen im Vorfeld verhindert werden können, wie sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) auswirkt und welche Rolle die neue Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsanspruch bei Krankheit spielt.
Wichtige Informationen
Dokumente
- 15-171117 Krankheit und Kündigung neu.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Rechtsprechung
- Leistungsgemindert
- BEM
- Krankheitszeiten
- Urlaubsanrechnung
- Betrieblicher Datenschutz
- Betriebliche Eingliederung
- Krankenrückkehrgespräch
- Betriebsrat
- Mitbestimmung
Dozenten
Ulrich Krätzig
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalte
· Teilkrankheit für bestimmte Arbeit?
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
· Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
· Mitbestimmung des Betriebs- /Personalrats rund um die Arbeitsunfähigkeit
· Kündigung bei Kurz- und Langzeiterkrankungen
· Dauerhafte Leistungsunfähigkeit und dauerhafte Leistungsminderung
· Kündigung wegen und während Krankheit
· Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung
· Widerspruchsgründe gegen eine krankheitsbedingte Kündigung
· Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
· Aktuelle Rechtsprechung - Akt. Rechtsprechung des EUGH – Wer krank ist, verliert den Urlaubsanspruch nicht
· Schutz vor Kündigung durch angemessenen Datenschutz im BEM
· Gute Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu BEM beugen arbeitsrechtliche Maßnahmen vor
· Prävention statt Kündigung: Zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach dem Präventionsgesetz
· BEM und Kündigung – Tipps für die Interessenvertretung
Zusätzliche Informationen
Krankheit und Kündigung