Kündigen in der Krise

Seminar

Inhouse

1.000 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Inhouse

  • Dauer

    1 Tag

Wir zeigen Ihnen, wie Arbeitsverhältnisse rechtlich einwandfrei durch Kündigung beendet werden. Gerichtet an: Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Unternehmer, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats und der Mitarbeitervertretung.

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Inhalte

Warum kündigen Arbeitgeber überhaupt Arbeitsverträge?

Je größer aus Sicht des Arbeitgebers das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird, desto größer wird die "Gefahr", dass der Arbeitgeber über eine Kündigung nachdenkt.

Anders ausgedrückt: Je mehr Nutzen ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für das vereinbarte Gehalt bietet, desto sicherer wird / ist sein Arbeitsplatz.

Welche Möglichkeiten gibt es, (Beendigungs-)Kündigungen zu vermeiden?

- Befristung

- Kurzarbeit

- Betriebsübergang

- Vereinbarung von Altersteilzeit

- Änderungsvertrag / Änderungskündigung

- gleitende Anpassung des Arbeitsvertrags an geänderte Verhältnisse

- Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung

Was ist bei Massenentlassungen zu beachten?

- Interessenausgleich

- Sozialplan

- Erfüllung der Anzeigepflicht gegenüber den Agentur für Arbeit

Welche Rolle spielt der Betriebsrats, der Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung bei Kündigungen?

- Einbeziehung in die Personalplanung

- Anhörung zur Kündigung

- Interessenausgleich

- Sozialplan

Welche Fehler sollten bei der Vorbereitung der Kündung vermieden werden?

- bei der Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung

- bei der Formulierung und Unterzeichnung des Kündigungsschreibens

- bei der Zustellung der Kündigung

Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten?

- Gründe für eine außerordentliche Kündigung

- zweiwöchige Ausschlussfrist gemäß § 626 BGB

- Kündigung von tariflich unkündbaren Arbeitnehmern

Wann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt?

- betriebsbedingte Kündigung

- personenbedingte Kündigung

- verhaltensbedingte Kündigung

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn eine Kündigung nach Meinung des Arbeitsgerichts nicht sozial gerechtfertigt ist?

- Auflösungsantrag

- Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: zzgl. MWSt
Maximale Teilnehmerzahl: 5

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