Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit

Seminar

In Hamburg, Frankfurt Am Main, Köln und an 3 weiteren Standorten

360 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Die neueste Rechtsprechung

Sie lernen die wichtigsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen. Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht. Sie kennen die "Drei-Stufen-Prüfung" des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer "negativen Gesundheitsprognose" des Arbeitnehmers auszugehen ist. Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Gerichtet an: Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Krankheitsbedingte Kuendigung.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Cargocity Süd, 60549

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Seewartenstraße 9, 20459

Beginn

auf Anfrage
Karlsruhe (Baden-Württemberg)
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Ettlinger Straße 23, 76137

Beginn

auf Anfrage
Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Bayenstr. 51, 50678

Beginn

auf Anfrage
Leipzig (Sachsen)
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Gerberstraße 15, 04105

Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Arnulf Str. 2, 80335

Beginn

auf Anfrage
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Hinweise zu diesem Kurs

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Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrV / § 46Abs. 6 BPersVG erforderlich.

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  • Arbeitsrecht
  • Kündigungen

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Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen.

Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte

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Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.

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Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte

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Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.

Inhalte

Die neuste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit

Erfahren Sie das Wichtigste zu:

Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit

■ Häufige Kurzerkrankung

■ Langandauernde Erkrankung

■ Dauerhafte Leistungsunfähigkeit

■ Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung

Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht

■ Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts

■ Negativer Gesundheitsprognose

■ Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten

■ Interessenabwägung

■ Beweislastverteilung

■ Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug.

■ Low-Performance

Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit

■ Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls

■ Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers

■ Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts

■ HIV-Infektion

■ Inhaftierung des Arbeitnehmers

■ Eignungsmängel

Betriebliches Eingliederungsmanagement

■ Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement

■ Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen

■ Kontrollrechte des Betriebsrates

■ Rechtsfolgen der Nichtdurchführung

Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung

■ Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung

■ Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen

■ Wiedereinstellungsanspruch

■ Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer)

■ Rückgabe des Dienstwagens?

Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

Zum Thema:

Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit.

Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus.

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein „Lotteriespiel“ ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage derArbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen.

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.

Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit

360 € zzgl. MwSt.