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Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst Nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder und des Bundes hat die Personalvertretung umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Kommt es nicht zur Einigung zwischen den Personalvertretungsorganen und dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, muss im Regelfall die Einigungsstelle letztendlich entscheiden oder jedenfalls Empfehlungen beschließen. Die Personalräte und der Dienstherr müssen auf die Verhandlungen vor der Einigungsstelle vorbereitet sein, damit sachgerechte Lösungen erzielt werden. Im Seminar soll nicht nur die Zuständigkeit der Einigungsstelle, sondern auch der Verhandlungs- und Entscheidungsablauf dargestellt werden. Auch wird erörtert, wie und in welchem Umfang die Entscheidungen der Einigungsstelle einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Führungskräfte Personalleiter Personalräte
Meinungen
Themen
- TVÖD
- Abmahnung
- Kündigungen
- Altersteilzeit
- Recht
- Kinder
Inhalte
- Die Einigungsstelle im Gesamtsystem
- Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
- nach dem BPersVG
- nach den LPVG, insbesondere dem LPVG NRW
- Abgrenzung zur sonstigen Mitwirkung des Personalrates
- Die Stufenvertretung
- Die Zuständigkeit
- der Einigungsstelle
- des Arbeits- / Verwaltungsgerichts
- Die Einigungsstelle als Schlichtungsstelle
- Besetzung, Verfahren, Rechtsstellung der Beteiligten
- Die Person des Vorsitzenden
- Dauereinigungsstelle oder Einigungsstelle im Einzelfall
- Die Anrufung der Einigungsstelle
- Antragsrecht der Dienststelle
- Initiativrecht des Personalrats
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Geschäftsordnung
- Verhandlung, Beratung, Beschlussfassung
- Der Beschluss
- Begründung
- Anfechtung des Beschlusses
- Frist
- Begründung
- Rechtsmittel
- Kosten
- Größenordnung
- Verhandelbar?
Zusätzliche Informationen
Die Einigungsstelle im öffentlichen Dienst