Künstlersozialversicherung in der Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger
Seminar
In Erfurt
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Fortgeschritten
-
Ort
Erfurt
-
Dauer
1 Tag
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft in jedem Kalenderjahr ca. 70.000 ausgewählte Unternehmen nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Dieses sowohl für die Prüfer der DRV als auch für die Arbeitgeber und deren Berater neue Rechtsgebiet wirft im Rahmen der Prüfung und bei deren Vorbereitung und Nachbereitung unzählige Fragen auf, die im Seminar sämtlich beantwortet werden.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Joachim Zacher
Dozent
Dipl.-Verwaltungsw.
Inhalte
Ab 2011 prüft die Deutsche Rentenversicherung neben Lohn und Gehalt auch nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz turnusmäßig alle vier Jahre. Bei etwa 3,6 Mio. Unternehmen insgesamt, sind das rund 900.000 Arbeitgeber jähr-lich, die dann auch wegen der Künstlersozialabgaben geprüft werden.
Schon jetzt prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in jedem Kalenderjahr ca. 70.000 ausgewählte Unternehmen nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Dieses sowohl für die Prüfer der DRV als auch für die Arbeitgeber und deren Berater neue Rechtsgebiet wirft im Rahmen der Prüfung und bei deren Vorbereitung und Nachbereitung unzählige Fragen auf, die im Seminar sämtlich beantwortet werden.
Betriebsprüfungen nach dem KSVG
Gesetzliche Grundlagen
- Historie und Neuregelungen ab 2007
- SGB IV
- Beitragsverfahrensverordnung – BVV
- KSVG
- KSVG-BÜVO
- Abgrenzungskatalog
Betriebsprüfungen durch die Künstlersozialkasse
- Einkommensüberprüfung selbständiger Künstler und Publizisten
- Prüfung von Unternehmen ohne Beschäftigte
- Prüfung von Ausgleichsvereinigungen
Arbeitgeberprüfungen nach § 28p Abs. 1a SGB IV
Verfahren und Vorbereitung auf die Betriebsprüfung
- Übersendung Fragebogen (schriftliche Prüfung)
- Außenprüfung
-
- Arbeitgeberpflichten und Vorbereitung der Betriebsprüfung
- Meldepflicht
- Vorauszahlungspflicht
- Aufzeichnungspflicht
- Auskunftspflicht
- Vorlagepflicht
● Praktische Fälle zu Abgabepflicht/keine Abgabepflicht
-
- Kunst-/Künstlerbegriff
- Unternehmerbegriff und abgabepflichtige Unternehmen
- Entgeltbegriff
Hauptleistung
Nebenleistung
Reise- und Bewirtungskosten
Umsatzsteuer
Durchlaufende Posten
Nachbereitung der Betriebsprüfung
- Künftige Gestaltungsmöglichkeiten
- Rechtsmittel
Zusätzliche Informationen
Künstlersozialversicherung in der Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger