Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Kurs
Fernunterricht
Ob es sich um neue Fähigkeiten oder praktische Erkenntnisse handelt, erwartet Sie auf Emagister zahlreiche Möglichkeiten, um weiter zu wachsen
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
2 Monate
Das Umweltinstitut Offenbach stellt Ihnen über emagister.de vor, diesen neuen dreitägigen staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 15 StrlSchV, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA.
Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.
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Hinweise zu diesem Kurs
Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.
Techniker, Monteure, Laboranten, externe Dienstleister (z. B. Reinigungsfirmen), Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Personen, die in den Arbeitsbereichen Kerntechnische Anlagen, Radionuklidlaboratorien, Beschleuniger usw. tätig werden.
Meinungen
Themen
- Strahlenschutz
- Reinigungsarbeiten
- Strahlung
- Genehmigung
- Durchführung
- Strahlenschutzbeauftragten
- Strahlenschutzkurs
- Reparatur
- Wartungs
- Reinigungsarbeite
- SSB
- Behörde
- Umwelt
- Umweltrisiken
- Umweltplanung
- Umweltrecht
- Umweltschutz
- Umweltökonomie
- S5
- Strahlenschutzbeauftragter
Inhalte
Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.
Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 15 Strahlenschutzverordnung mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.
Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.
Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen